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Energie & Management > Recht - Vergleich statt Urteil angestrebt
Quelle: VZ NRW
Recht

Vergleich statt Urteil angestrebt

Mehr als 4.600 Stromio-Kunden hoffen in einem Sammelklageprozess auf Schadensersatz. Jetzt soll es doch noch einen Vergleich geben.
Im Fall der Schadensersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio wollen die Beteiligten jetzt über eine außergerichtliche Einigung verhandeln. Dies erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm. Kommt keine Einigung zustande, will das Gericht nach Angaben eines Gerichtssprechers am 28. Mai seine Entscheidung verkünden.

Der sogenannten Musterfeststellungsklage haben sich mehr als 4.600 Personen angeschlossen. Ein Eintrag ins Klageregister ist jetzt nicht mehr möglich. Die Verbraucherzentrale hatte den Energiediscounter 2022 in der Sammelklage auf Schadensersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 alle seine Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass bundesweit mehrere 100.000 Kunden von den Kündigungen betroffen waren.

Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach Berechnungen der Verbraucherschützer liegt die durchschnittliche Schadenshöhe bei etwa 350 Euro.

Stromio hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. „In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte“, hatte im vergangenen Jahr ein Stromio-Anwalt auf Anfrage erklärt.

„Im Ergebnis ist das Gericht der Auffassung, dass unsere Klage ganz überwiegend zulässig und begründet ist, was die Hauptsacheanträge angeht“, sagte Wendt jetzt. Stromio habe daraufhin seinen Willen zu einem Vergleich geäußert und einen Einigungsvorschlag vorgelegt. „Den konnten wir jetzt in der Kürze nicht abschließend bewerten.“ Man habe sich einen Monat Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Kommt ein Vergleich zustande, muss er vom Gericht noch genehmigt werden.

Freitag, 17.04.2026, 17:16 Uhr
dpa
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Mehr als 4.600 Stromio-Kunden hoffen in einem Sammelklageprozess auf Schadensersatz. Jetzt soll es doch noch einen Vergleich geben.
Im Fall der Schadensersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio wollen die Beteiligten jetzt über eine außergerichtliche Einigung verhandeln. Dies erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt, nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm. Kommt keine Einigung zustande, will das Gericht nach Angaben eines Gerichtssprechers am 28. Mai seine Entscheidung verkünden.

Der sogenannten Musterfeststellungsklage haben sich mehr als 4.600 Personen angeschlossen. Ein Eintrag ins Klageregister ist jetzt nicht mehr möglich. Die Verbraucherzentrale hatte den Energiediscounter 2022 in der Sammelklage auf Schadensersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 alle seine Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass bundesweit mehrere 100.000 Kunden von den Kündigungen betroffen waren.

Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach Berechnungen der Verbraucherschützer liegt die durchschnittliche Schadenshöhe bei etwa 350 Euro.

Stromio hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. „In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte“, hatte im vergangenen Jahr ein Stromio-Anwalt auf Anfrage erklärt.

„Im Ergebnis ist das Gericht der Auffassung, dass unsere Klage ganz überwiegend zulässig und begründet ist, was die Hauptsacheanträge angeht“, sagte Wendt jetzt. Stromio habe daraufhin seinen Willen zu einem Vergleich geäußert und einen Einigungsvorschlag vorgelegt. „Den konnten wir jetzt in der Kürze nicht abschließend bewerten.“ Man habe sich einen Monat Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Kommt ein Vergleich zustande, muss er vom Gericht noch genehmigt werden.

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