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Zur ersten Lesung der THG-Novelle im Bundestag verlangen Branchenverbände höhere Quoten, strengere Regeln und mehr Planungssicherheit für erneuerbare Kraftstoffe.
Der Bundestag befasst sich am 25. Februar in erster Lesung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Hintergrund ist die nationale Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III). Mehrere Verbände aus der Kraftstoffbranche verweisen hierzu auf ein gemeinsames Positionspapier aus dem vergangenen Dezember, mit dem sie Änderungen am Kabinettsentwurf anmahnen.
Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, einen festgelegten Anteil der Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe zu mindern. Zur Anrechnung zugelassen sind unter anderem nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe, grüner Wasserstoff sowie Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Die konkrete Ausgestaltung gilt als zentrales Instrument, um den Anteil erneuerbarer Energieträger im Straßenverkehr zu erhöhen. Angesichts von rund 55 Millionen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im Bestand komme der Regelung besondere Bedeutung für die Defossilisierung des Verkehrssektors zu, heißt es in dem Papier.
Die Unterzeichner fordern unter anderem eine frühzeitigere Anhebung der THG-Quote auf mindestens 17,5 Prozent ab 2027. So könne der hohe Übertrag aus den Jahren 2024 bis 2026 marktverträglich abgebaut, die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen verstetigt und der Quotenpreis stabilisiert werden. Dies schaffe Investitionssicherheit für erneuerbare Energien im Verkehr.
Zugleich plädieren sie für höhere Obergrenzen bei Biokraftstoffen. Für anbaubiomassebasierte Kraftstoffe solle die Quote stufenweise auf das unionsrechtlich zulässige Niveau von 5,8 Prozent steigen, um angesichts sinkender Energiemengen im Verkehr die absolute Einsatzmenge zu sichern. Auch für abfallbasierte Biokraftstoffe sei eine Anhebung erforderlich – auf 2 Prozent ab 2026 und 3,1 Prozent bis 2040 –, damit deren Klimaschutzbeitrag trotz rückläufigen Gesamtverbrauchs erhalten bleibe. Eine Ausweitung des Rohstoffpools für co-HVO, also für biogene Öle und Fette bei der Herstellung von erneuerbarem Diesel, lehnen die Verbände hingegen ab. Sie verweisen auf Effizienzverluste, fehlende Zertifizierungssicherheit und Betrugsrisiken.
Doppelförderung muss ausgeschlossen werdenFür erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) wird eine ambitioniertere Unterquote gefordert, um den Markthochlauf von E-Fuels und grünem Wasserstoff zu beschleunigen. Dabei solle mindestens den weitergehenden Forderungen des Bundesrates für die Jahre 2030, 2032 und 2034 Rechnung getragen werden. Zudem müsse biogener Wasserstoff auch in Raffinerien anrechenbar sein. Ein Ausschluss sei unionsrechtlich nicht gedeckt.
Mehrere Forderungen zielen auf die Vermeidung von Marktverwerfungen. Erneuerbare Kraftstoffe, die in der Schifffahrt zur Erfüllung von FuelEU Maritime oder ETS I eingesetzt werden, dürften nicht zusätzlich auf die THG-Quote angerechnet werden. Ebenso müsse eine Doppelförderung ausgeschlossen werden, etwa wenn in anderen EU-Staaten bereits subventionierte Kraftstoffe in Deutschland nochmals quoterhöhend geltend gemacht würden.
Zur Betrugsprävention verlangen die Verbände verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung spätestens ab Inkrafttreten des Gesetzes mit angemessener Übergangsfrist. Zudem sprechen sie sich für eine Flexibilisierung der 10. BImSchV aus: Statt Super E5 solle Super E10 zur verpflichtenden Schutzsorte werden, um Infrastruktur für höhere Beimischungen und künftige Kraftstoffe wie E20 zu öffnen.
Angesichts der rückwirkenden Geltung für 2026 fordern die Unterzeichner schließlich einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, damit Inverkehrbringer frühzeitig Planungssicherheit erhalten.
Elmar Kühn, Hauptgeschäftsführer von UNITI Bundesverband Energie Mittelstand, erklärte wörtlich: „Eine ambitionierte Fortentwicklung der THG-Quote würde dazu beitragen, die Nachfrage nach regenerativen Kraftstoffen nachhaltig zu befördern. Eine regulatorische Fessel, die die Kraftstoffwende im Straßenverkehr bislang maßgeblich aufhält, würde damit gelöst.“
Der Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), Elmar Baumann, verwies darauf, dass der Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Betrugsanreizen sei. Die Möglichkeit behördlicher Kontrollen in Produktionsanlagen solle nach dem Entwurf jedoch erst ab 2027 greifen. Der Bundestag sollte dafür sorgen, dass diese Regelung möglichst frühzeitig angewendet werde, um seriöse Unternehmen zu schützen, sagte Baumann.
Das
Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.
Dienstag, 24.02.2026, 11:07 Uhr
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