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Das Bundeswirtschaftsministerium will das Gesetz für Windkraft auf See reformieren. Die Branche begrüßt zentrale Punkte, fordert aber Änderungen bei Anschlüssen und Ausschreibungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat die bis zum 17. August die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zur Konsultation gestellt. Der Referentenentwurf sieht unter anderem zweiseitige Differenzverträge (CfD), einen verlässlichen Ausschreibungspfad und eine Verlängerung der regulären Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre vor. Am Ausbauziel von mindestens 70.000 MW Offshore-Windenergie bis 2045 hält das Ministerium fest.
Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt in seiner Stellungnahme zentrale Elemente des Entwurfs. Gleichzeitig sieht der Verband Änderungsbedarf beim Ausschreibungsdesign. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert, die Offshore-Ausschreibungen stärker auf Wettbewerb und Akteursvielfalt auszurichten sowie eine kosteneffiziente Integration der Windparks in den Blick zu nehmen.
Laut VKU sollten Ausschreibungsflächen kleiner zugeschnitten und auf höchstens 1.000 MW Netzanschlusskapazität begrenzt werden. Zudem sollte ein Bieter pro Jahr nur eine Fläche erhalten, um die Umsetzungswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
CfD sollen Investitionen absichern
Der BWO bewertet die geplante Einführung zweiseitiger Differenzverträge als Schritt zu mehr Planungssicherheit für Investoren. Nach dem Entwurf sollen CfD allerdings erst greifen, wenn sich kein Unternehmen bereit erklärt, ein Offshore-Windprojekt ohne Absicherung durchzuführen. Der Verband kritisiert dieses zweistufige Ausschreibungsmodell.
BWO-Geschäftsführer Thimm fordert, die Absicherung müsse von Beginn an verlässlich zur Verfügung stehen und dürfe nicht zur Rückfalloption werden. Offshore-Windparks seien Investitionsprojekte mit langen Realisierungszeiten und hohen Kapitalanforderungen. Das Ausschreibungsdesign müsse deshalb die Risiken für Investoren begrenzen.
Positiv bewertet der Verband den vorgesehenen Ausschreibungspfad. Der Entwurf sieht jährliche Ausschreibungen zwischen 2.000 und 4.800 MW vor. Zudem soll die Möglichkeit für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte geschaffen werden. Nach Einschätzung des BWO schafft der langfristige Ausbaupfad Planungssicherheit für Hersteller, Häfen, Schiffe und Zulieferer.
Aquaventus fordert offene Anschlüsse
Aquaventus, ein Verein, der den Aufbau einer Offshore-Wasserstoffwirtschaft vorantreibt, konzentriert sich vor allem auf die geplanten Regelungen für kombinierte Anschlusskonzepte. Der Entwurf sieht nach Angaben des Vereins erstmals die Möglichkeit vor, Offshore-Flächen flexibel für die Erzeugung von Strom und Wasserstoff zu nutzen. Zudem soll das bisherige Anschlussverbot für sonstige Energiegewinnungsbereiche entfallen und die Nutzung von Elektrolyseuren ausdrücklich im Gesetz berücksichtigt werden.
Robert Seehawer, Geschäftsführer von Aquaventus, begrüßt diese Änderungen. Angesichts steigender Kosten für den Netzausbau könnten kombinierte Anschlüsse aus Sicht des Vereins wirtschaftliche Vorteile bieten. Aquaventus verweist dabei auf Berechnungen zum Netzentwicklungsplan 2037/2045. Danach könnten nach Einschätzung des Vereins 56 bis 59 Milliarden Euro an Investitionen in Offshore-Netzanbindungssysteme vermieden werden, wenn Energie teilweise in Form von Wasserstoff über Pipelines statt über zusätzliche Stromtrassen an Land transportiert werde.
Allerdings kritisiert Aquaventus, dass der Referentenentwurf kombinierte Anschlusskonzepte zunächst nur auf einzelnen Flächen zulassen soll. Der Verein fordert, die Möglichkeit grundsätzlich für sonstige Energiegewinnungsbereiche zu öffnen. Eine gesetzliche Öffnung bedeute dabei keine Verpflichtung zur Nutzung.
Anrechnung auf Ausbauziel gefordert
Für das parlamentarische Verfahren schlägt Aquaventus vor, Windenergiekapazitäten innerhalb sonstiger Energiegewinnungsbereiche auf das Ausbauziel von 70.000 MW anzurechnen. Als Beispiel nennt der Verein die Fläche SEN-1. Dort könne die Kapazität nach seinen Angaben über eine 66-kV-Anbindung die bestehende Konverterplattform NOR-10-1 mitnutzen.
Ein zusätzliches eigenes Netzanbindungssystem wäre damit nach Darstellung von Aquaventus nicht erforderlich. Die Gesetzesbegründung beziffere die Kosten für ein solches System auf rund fünf bis zehn Milliarden Euro. Sektorenübergreifende Flächen könnten damit Teil des regulären Ausbaupfads werden, statt einen zusätzlichen Ausbaupfad neben dem Ziel zu bilden. Aquaventus fordert außerdem eine parallele Abstimmung von Gesetzgebung und Flächenplanung. (sh)
Montag, 17.08.2026, 10:52 Uhr
Susanne Harmsen
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