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Die deutsche Regulierungsausnahme für „Kundenanlagen“ ist nach einem Voraburteil des Europäischen Gerichtshofs so nicht mehr haltbar. Das zumindest meint ein unbeteiligter Fachanwalt.
Auf Betreiber selbst kleinster geschlossener Stromversorgungen mehrerer Kunden in Wohnblocks, auf Flughäfen, an Bahnhöfen, in Shopping Malls oder Industrieparks kommen womöglich regulatorische Pflichten eines Verteilnetzbetreibers zu. So kann man ein Voraburteil deuten, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 28. November verkündet und da
Freitag, 29.11.2024, 14:19 Uhr
Georg Eble
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