Das von der Europäischen Union ab 2007 geforderte gesellschaftsrechtliche Unbundling in den großen Strom- und Gasversorgungsunternehmen muss mit der ausstehenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichwohl hat die RWE Rhein-Ruhr AG im Vorgriff darauf frühzeitig die zu erwartenden Anforderungen bei der organisatorischen Neuaufstellung des Konzerns institutionalisiert und seit über einem Jahr erfolgreich praktiziert. Erfahrungen damit beschreibt Hans-Dieter Erfkemper*.
Die gewonnenen Erfahrungen sind die ideale Basis, um Chancen zu Änderungen und Verbesserungen zu erkennen und zu verwirklichen. Profitieren kann nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch Schwesterunternehmen sowie Partner im Markt. Daneben ist dieser erste Lernprozess wichtig, um für die weitere Ausgestaltung des Unbundlings auf politischer Ebene unternehmensseitig notwendige Anregungen un
Mittwoch, 29.12.2004, 13:33 Uhr
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