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Kleine Solaranlagen werden 2021 zum Testfall für die Energiewende. Für die dann aus der Förderung rutschenden Module regt das Umweltbundesamt eine unbürokratische Überlebenshilfe an.
In einem Gutachten favorisieren die Experten den Ansatz, den Marktwert des weiterhin eingespeisten Stroms ohne Abschläge an die Betreiber der so genannten Ü20-Anlagen zu zahlen. Die aktuellen Regelungen des EEG sehen das nicht vor. Im Gegenteil: Wenn nach 20 Jahren die Förderung ausläuft, fällt bei Eigennutzung die 40-%-Umlage an, weil das Privileg des Eigenverbrauchs endet. Hinzu kommen Entgelte
Mittwoch, 19.02.2020, 15:35 Uhr
Volker Stephan
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