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Energie & Management > Österreich - Strompreissenkungen in Salzburg und Oberösterreich
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Strompreissenkungen in Salzburg und Oberösterreich

Die Salzburg AG und die Energie AG Oberösterreich verringern die Preise pro kWh um mehr als 20 Prozent. Sie verständigten sich darauf mit den Arbeiterkammern der beiden Bundesländer.
 
Nach Verhandlungen mit den Arbeiterkammern (AKs) der Bundesländer Salzburg und Oberösterreich senken die Salzburg AG und die Energie AG Oberösterreich per 1. Juni ihre Strompreise. Die Preissenkung der Salzburg AG gilt für rund 250.000 Privatkunden und beläuft sich auf etwa 26,3 Prozent. Laut einer Aussendung des Unternehmens beträgt der künftige Strompreis ohne Steuern und Abgaben 19,90 Cent/kWh, zurzeit sind es 27,00 Cent/kWh. Die Details zum Wechselvorgang werden mit der Arbeiterkammer Salzburg erarbeitet. Auf diese Weise soll so gut wie möglich sichergestellt werden, "dass Rechtssicherheit herrscht", erläuterte die Salzburg AG in einer Aussendung. Schreiben mit den Angeboten ergehen dem Unternehmen zufolge im Mai.

Überdies laufen Verhandlungen mit der Arbeiterkammer Salzburg hinsichtlich der Strompreiserhöhung vom 1. Januar des heurigen Jahres. Diese wird von der Arbeiterkammer als rechtswidrig erachtet. Im Raum stehen nunmehr Rückzahlungen für die Kunden. Der Salzburger AK-Präsident Peter Eder bezeichnete das Gesprächsklima als "gut". Michael Baminger, der seit Jahresbeginn in seiner Funktion befindliche Vorstandsvorsitzende der Salzburg AG, habe "Handschlagsqualität" bewiesen. Baminger hatte angekündigt, die Strompreise zu senken, sobald Spielraum dafür besteht. Ausdrücklich empfahl Eder den Kunden, den künftigen Tarif von 19,90 Cent/kWh anzunehmen: "Es zahlt sich aus."

„Kundenfreundliche Lösung“

Von der Preissenkung der Energie AG Oberösterreich wiederum profitieren laut deren Angaben rund 300.000 Bestandskunden mit Standardprodukten sowie einem jährlichen Strombedarf von bis zu 100.000 kWh. Begünstigt sind somit nicht nur Haushalte, sondern auch Gewerbebetriebe. Ihnen werden ab dem 1. Juni 26,14 Cent/kWh inklusive Steuern und Abgaben verrechnet. Gegenüber dem derzeitigen Strompreis entspricht dies einer Senkung um rund 18 Prozent. Akzeptieren die Kunden eine Bindungsfrist von einem Jahr, beläuft sich ihr neuer Strompreis auf 23,99 Cent/kWh, was eine Verringerung um etwa 25 Prozent bedeutet.

Überdies einigte sich die Energie AG mit der Arbeiterkammer Oberösterreich hinsichtlich der per 2. Januar 2023 erfolgten möglicherweise rechtswidrigen Preiserhöhungen. Sie leistet Kunden mit einem Jahresbedarf von bis zu 1.500 kWh automatisch eine Einmalzahlung von 25 Euro. Kunden, die bis zu 2.900 kWh/Jahr benötigen, erhalten 50 Euro, solche mit einem Bedarf zwischen 2.900 und 100.000 kWh 100 Euro. Kunden, deren Kontonummer die Energie AG nicht kennt, werden eigens kontaktiert. Die Arbeiterkammer Oberösterreich zeigte sich erfreut: Ihr zufolge suchte die Energie AG "den Dialog und war zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit." Somit sei es gelungen, langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Unklares ElWOG

Der Hintergrund ist eine Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), die seit Mitte Februar 2022 gilt. Ihr zufolge müssen Preiserhöhungen für Haushalts- und Gewerbekunden "in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen." Entfällt dieser Umstand, sind die Preise wieder entsprechend zu senken. Außerdem müssen die von Preiserhöhungen Betroffenen "über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch informiert werden."

Zwischen der E-Wirtschaft und Konsumentenschutzorganisationen wie den Arbeiterkammern ist umstritten, wie diese Bestimmungen auszulegen sind. Deshalb kündigten unter anderem die Arbeiterkammern Salzburgs und Oberösterreichs an, mit Jahresbeginn 2023 erfolgte Preiserhöhungen vor Gericht bekämpfen zu wollen. Dies ist mit den nunmehrigen Einigungen zumindest für die Salzburg AG und die Energie AG Oberösterreich offenbar hinfällig. Die grundsätzliche Problematik besteht aber weiter, warnte der Vorstandschef der Energie AG Oberösterreich, Leonhard Schitter, der selbst Jurist ist. Ihm zufolge sorgt der betreffende Absatz im ElWOG bei den "Kund:innen und bei der gesamten Branche für völlige Verunsicherung." Schitter forderte daher den Gesetzgeber auf, die Bestimmung "zu reparieren. Hier braucht es ein verlässliches Gesetz, auf das sich alle, auch die Energieanbieter, verlassen können."

Allerdings arbeitet das Energieministerium am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das zu Jahresbeginn 2024 das ElWOG ersetzen soll. Angesichts dessen ist eine neuerliche Novelle des ElWOG eher zweifelhaft.

Freitag, 31.03.2023, 11:55 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Strompreissenkungen in Salzburg und Oberösterreich
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
Strompreissenkungen in Salzburg und Oberösterreich
Die Salzburg AG und die Energie AG Oberösterreich verringern die Preise pro kWh um mehr als 20 Prozent. Sie verständigten sich darauf mit den Arbeiterkammern der beiden Bundesländer.
 
Nach Verhandlungen mit den Arbeiterkammern (AKs) der Bundesländer Salzburg und Oberösterreich senken die Salzburg AG und die Energie AG Oberösterreich per 1. Juni ihre Strompreise. Die Preissenkung der Salzburg AG gilt für rund 250.000 Privatkunden und beläuft sich auf etwa 26,3 Prozent. Laut einer Aussendung des Unternehmens beträgt der künftige Strompreis ohne Steuern und Abgaben 19,90 Cent/kWh, zurzeit sind es 27,00 Cent/kWh. Die Details zum Wechselvorgang werden mit der Arbeiterkammer Salzburg erarbeitet. Auf diese Weise soll so gut wie möglich sichergestellt werden, "dass Rechtssicherheit herrscht", erläuterte die Salzburg AG in einer Aussendung. Schreiben mit den Angeboten ergehen dem Unternehmen zufolge im Mai.

Überdies laufen Verhandlungen mit der Arbeiterkammer Salzburg hinsichtlich der Strompreiserhöhung vom 1. Januar des heurigen Jahres. Diese wird von der Arbeiterkammer als rechtswidrig erachtet. Im Raum stehen nunmehr Rückzahlungen für die Kunden. Der Salzburger AK-Präsident Peter Eder bezeichnete das Gesprächsklima als "gut". Michael Baminger, der seit Jahresbeginn in seiner Funktion befindliche Vorstandsvorsitzende der Salzburg AG, habe "Handschlagsqualität" bewiesen. Baminger hatte angekündigt, die Strompreise zu senken, sobald Spielraum dafür besteht. Ausdrücklich empfahl Eder den Kunden, den künftigen Tarif von 19,90 Cent/kWh anzunehmen: "Es zahlt sich aus."

„Kundenfreundliche Lösung“

Von der Preissenkung der Energie AG Oberösterreich wiederum profitieren laut deren Angaben rund 300.000 Bestandskunden mit Standardprodukten sowie einem jährlichen Strombedarf von bis zu 100.000 kWh. Begünstigt sind somit nicht nur Haushalte, sondern auch Gewerbebetriebe. Ihnen werden ab dem 1. Juni 26,14 Cent/kWh inklusive Steuern und Abgaben verrechnet. Gegenüber dem derzeitigen Strompreis entspricht dies einer Senkung um rund 18 Prozent. Akzeptieren die Kunden eine Bindungsfrist von einem Jahr, beläuft sich ihr neuer Strompreis auf 23,99 Cent/kWh, was eine Verringerung um etwa 25 Prozent bedeutet.

Überdies einigte sich die Energie AG mit der Arbeiterkammer Oberösterreich hinsichtlich der per 2. Januar 2023 erfolgten möglicherweise rechtswidrigen Preiserhöhungen. Sie leistet Kunden mit einem Jahresbedarf von bis zu 1.500 kWh automatisch eine Einmalzahlung von 25 Euro. Kunden, die bis zu 2.900 kWh/Jahr benötigen, erhalten 50 Euro, solche mit einem Bedarf zwischen 2.900 und 100.000 kWh 100 Euro. Kunden, deren Kontonummer die Energie AG nicht kennt, werden eigens kontaktiert. Die Arbeiterkammer Oberösterreich zeigte sich erfreut: Ihr zufolge suchte die Energie AG "den Dialog und war zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit." Somit sei es gelungen, langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Unklares ElWOG

Der Hintergrund ist eine Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), die seit Mitte Februar 2022 gilt. Ihr zufolge müssen Preiserhöhungen für Haushalts- und Gewerbekunden "in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen." Entfällt dieser Umstand, sind die Preise wieder entsprechend zu senken. Außerdem müssen die von Preiserhöhungen Betroffenen "über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich in einem persönlich an sie gerichteten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch informiert werden."

Zwischen der E-Wirtschaft und Konsumentenschutzorganisationen wie den Arbeiterkammern ist umstritten, wie diese Bestimmungen auszulegen sind. Deshalb kündigten unter anderem die Arbeiterkammern Salzburgs und Oberösterreichs an, mit Jahresbeginn 2023 erfolgte Preiserhöhungen vor Gericht bekämpfen zu wollen. Dies ist mit den nunmehrigen Einigungen zumindest für die Salzburg AG und die Energie AG Oberösterreich offenbar hinfällig. Die grundsätzliche Problematik besteht aber weiter, warnte der Vorstandschef der Energie AG Oberösterreich, Leonhard Schitter, der selbst Jurist ist. Ihm zufolge sorgt der betreffende Absatz im ElWOG bei den "Kund:innen und bei der gesamten Branche für völlige Verunsicherung." Schitter forderte daher den Gesetzgeber auf, die Bestimmung "zu reparieren. Hier braucht es ein verlässliches Gesetz, auf das sich alle, auch die Energieanbieter, verlassen können."

Allerdings arbeitet das Energieministerium am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das zu Jahresbeginn 2024 das ElWOG ersetzen soll. Angesichts dessen ist eine neuerliche Novelle des ElWOG eher zweifelhaft.

Freitag, 31.03.2023, 11:55 Uhr
Klaus Fischer

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