Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird es eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Elektrizität in Deutschland geben. Dabei bleibt die Stromherkunft auf der Verbrauchsseite eine Fiktion, erörtert Bernhard Kogelschatz *.
Nach Erfolgen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln haben Umwelt- und Verbraucherschützer ihre Forderung „was drin ist, muss draufstehen“ auf den Strom übertragen – und sind bemerkenswerterweise auf wenig Ablehnung gestoßen. Der souveräne Kunde soll erfahren, wie und woraus „sein“ Strom hergestellt wird. Dabei ist eine Kennzeichnungspflicht für Strom ein vergleic
Montag, 26.07.2004, 14:41 Uhr
Redaktion
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