Energyfische bei der Arbeit. Quelle: Energyminer Gmbh
Eine schwimmende Kleinstwasserkraftanlage mit 55 Strömungsturbinen darf im Rhein errichtet und betrieben werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energie habe Vorrang, so ein Urteil.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verpflichtete die Bundesrepublik zur Erteilung der dafür beantragten strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung. Es wies damit die Berufung des Bundes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zurück. Nach Einschätzung des Gerichts beeinträchtigt die Anlage den Berufs- und den motorisierten Freizeitschiffsverkehr n
Freitag, 30.10.2026, 12:58 Uhr
dpa
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