E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Recht - Streit um Rechtmäßigkeit gesplitteter Energietarife geht weiter
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Streit um Rechtmäßigkeit gesplitteter Energietarife geht weiter

Der Streit um unterschiedliche Energiepreise in der Grundversorgung geht in die Verlängerung. Mit der Rheinenergie gibt auch der dritte in NRW abgemahnte Versorger nicht klein bei.
Nicht ganz überraschend zeigen die drei in Nordrhein-Westfalen abgemahnten Versorger sich unbeeindruckt von einem drohenden Rechtsstreit um unterschiedliche Tarife, die sie für Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung eingeführt hatten. Die Frist der Verbraucherzentrale NRW zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 20. Januar ließ nach den Stadtwerken Gütersloh, der Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG auch der Kölner Konzern Rheinenergie verstreichen.

Die Parteien stehen sich in der Sache unversöhnlich gegenüber. Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Vielzahl von Kundinnen und Kunden, die sich seit der zweiten Jahreshälfte 2021 einen neuen Versorger suchen mussten, vornehmlich als Opfer der Preisentwicklung und des Geschäftsgebarens einiger Billiganbieter. Sie dürften nicht zusätzlich bestraft werden.

Die in der Kritik stehenden Ersatzversorger argumentieren, sie müssten für Tausende neuer Kundinnen und Kunden plötzlich Energiemengen zu aktuellen Marktpreisen nachordern. Diesen Unternehmen das Recht zu verweigern, diese Preise an die Neukundschaft weiterzugeben, verursache bei "vielen Stadtwerken und Grundversorgern eine potenziell kritische wirtschaftliche Situation mit schwer kalkulierbaren Risiken", so die Rheinenergie in einer Mitteilung.

Verbraucherzentrale entscheidet in Kürze über weiteres Vorgehen

Neuen Kundinnen und Kunden weitaus höhere Tarife in der Grundversorgung aufzubürden, sei "nicht zulässig", wiederholte Udo Sieverding auf Anfrage unserer Redaktion. Der Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW erneuerte die rechtlichen Bedenken, dass gesplittete Preise zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führten und nicht "dem Geist der Grundversorgung" entsprächen.

Sieverding kündigte an, dass die Verbraucherzentrale NRW vor Ablauf des Januars eine Entscheidung über weitere rechtliche Schritte fällen werde. Der Rechtsweg lässt nun eine einstweilige Verfügung zu.

Immer wieder wird bei der Debatte ins Feld geführt, Kundinnen und Kunden der vom Markt verschwundenen Anbieter wie Stromio oder Gas.de hätten mit ihrer Suche nach dem günstigsten Anbieter auf das falsche Pferd gesetzt und seien nicht ganz unschuldig an ihrer misslichen Lage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Kritik an sogenannten "Bonus-Shoppern", die häufig den Anbieter gewechselt hätten, nach Aussage von Thomas Engelke für "fehl am Platze". Der Leiter des Bereichs Energie und Bauen sagt, den Schaden hätten "Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher", die "die Zeche für unseriöse Geschäftsmodelle und schlechte Marktregulierung zahlen".

In der Analyse des Dilemmas sind die Parteien sich im Wesentlichen einig. Dass Billig-Lieferanten einseitig Verträge kündigten und die Energieversorgung einstellten, ohne in die Insolvenz gerutscht zu sein, sei nicht hinzunehmen. Von der Politik verlangt der Verbraucherschutzverband entsprechend Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb und mehr Transparenz sowie eine stärkere Aufsicht. In das gleiche Horn stößt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing verlangt Regelungen, die "Praktiken von Billiganbietern, wie wir sie jetzt erleben, für die Zukunft ausschließen".

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am 18. Januar am Rande einer Energiekonferenz in Berlin "rechtliche Änderungen" angekündigt. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und auch Energieversorgern helfen. Konkreter wurde Habeck nicht.

Die zwangsläufige Notwendigkeit für ersatzweise eintretende Versorger, neue Preise einzuführen, sieht Udo Sieverding im Unterschied zu den abgemahnten Unternehmen nicht. Schließlich hätten Stadtwerke in Aachen, Düsseldorf und Hamm oder der Eon-Konzern keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukundschaft gemacht.

VKU fordert explizite gesetzliche Klarstellung

Für den VKU vertritt Ingbert Liebing die gegensätzliche Auffassung. Es sei vielmehr eine "explizite gesetzliche Klarstellung" nötig, die eine Aufteilung der Grundversorgungspreise ermögliche und die Grund- und Ersatzversorgung rechtlich entkoppele. Dies sei auch ein "Gebot der Fairness" gegenüber kommunalen Versorgern, die ihrer Verantwortung zur Energielieferung "selbstverständlich" nachkämen.

Die Kölner Rheinenergie verwies erneut auf die Landeskartellbehörden aus NRW und Niedersachsen, die abweichende Preise für Neukunden "bei nachvollziehbaren Gründen" goutiert hätten. Außerdem halten die Kölner sich zugute, dass die höheren Preise "nur wenige Tage" gegolten hätten und sie die Kosten für die Grundversorgung neuer Kunden "durch intensive Bemühungen"“ beim Beschaffen der Energiemengen "wieder deutlich senken" konnten. Zudem gebe es inzwischen Wahltarife mit Preisgarantien und Laufzeiten über ein und zwei Jahre.

Donnerstag, 20.01.2022, 16:31 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Recht - Streit um Rechtmäßigkeit gesplitteter Energietarife geht weiter
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht
Streit um Rechtmäßigkeit gesplitteter Energietarife geht weiter
Der Streit um unterschiedliche Energiepreise in der Grundversorgung geht in die Verlängerung. Mit der Rheinenergie gibt auch der dritte in NRW abgemahnte Versorger nicht klein bei.
Nicht ganz überraschend zeigen die drei in Nordrhein-Westfalen abgemahnten Versorger sich unbeeindruckt von einem drohenden Rechtsstreit um unterschiedliche Tarife, die sie für Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung eingeführt hatten. Die Frist der Verbraucherzentrale NRW zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 20. Januar ließ nach den Stadtwerken Gütersloh, der Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG auch der Kölner Konzern Rheinenergie verstreichen.

Die Parteien stehen sich in der Sache unversöhnlich gegenüber. Die Verbraucherzentrale NRW sieht die Vielzahl von Kundinnen und Kunden, die sich seit der zweiten Jahreshälfte 2021 einen neuen Versorger suchen mussten, vornehmlich als Opfer der Preisentwicklung und des Geschäftsgebarens einiger Billiganbieter. Sie dürften nicht zusätzlich bestraft werden.

Die in der Kritik stehenden Ersatzversorger argumentieren, sie müssten für Tausende neuer Kundinnen und Kunden plötzlich Energiemengen zu aktuellen Marktpreisen nachordern. Diesen Unternehmen das Recht zu verweigern, diese Preise an die Neukundschaft weiterzugeben, verursache bei "vielen Stadtwerken und Grundversorgern eine potenziell kritische wirtschaftliche Situation mit schwer kalkulierbaren Risiken", so die Rheinenergie in einer Mitteilung.

Verbraucherzentrale entscheidet in Kürze über weiteres Vorgehen

Neuen Kundinnen und Kunden weitaus höhere Tarife in der Grundversorgung aufzubürden, sei "nicht zulässig", wiederholte Udo Sieverding auf Anfrage unserer Redaktion. Der Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW erneuerte die rechtlichen Bedenken, dass gesplittete Preise zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führten und nicht "dem Geist der Grundversorgung" entsprächen.

Sieverding kündigte an, dass die Verbraucherzentrale NRW vor Ablauf des Januars eine Entscheidung über weitere rechtliche Schritte fällen werde. Der Rechtsweg lässt nun eine einstweilige Verfügung zu.

Immer wieder wird bei der Debatte ins Feld geführt, Kundinnen und Kunden der vom Markt verschwundenen Anbieter wie Stromio oder Gas.de hätten mit ihrer Suche nach dem günstigsten Anbieter auf das falsche Pferd gesetzt und seien nicht ganz unschuldig an ihrer misslichen Lage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Kritik an sogenannten "Bonus-Shoppern", die häufig den Anbieter gewechselt hätten, nach Aussage von Thomas Engelke für "fehl am Platze". Der Leiter des Bereichs Energie und Bauen sagt, den Schaden hätten "Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher", die "die Zeche für unseriöse Geschäftsmodelle und schlechte Marktregulierung zahlen".

In der Analyse des Dilemmas sind die Parteien sich im Wesentlichen einig. Dass Billig-Lieferanten einseitig Verträge kündigten und die Energieversorgung einstellten, ohne in die Insolvenz gerutscht zu sein, sei nicht hinzunehmen. Von der Politik verlangt der Verbraucherschutzverband entsprechend Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb und mehr Transparenz sowie eine stärkere Aufsicht. In das gleiche Horn stößt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing verlangt Regelungen, die "Praktiken von Billiganbietern, wie wir sie jetzt erleben, für die Zukunft ausschließen".

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am 18. Januar am Rande einer Energiekonferenz in Berlin "rechtliche Änderungen" angekündigt. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und auch Energieversorgern helfen. Konkreter wurde Habeck nicht.

Die zwangsläufige Notwendigkeit für ersatzweise eintretende Versorger, neue Preise einzuführen, sieht Udo Sieverding im Unterschied zu den abgemahnten Unternehmen nicht. Schließlich hätten Stadtwerke in Aachen, Düsseldorf und Hamm oder der Eon-Konzern keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukundschaft gemacht.

VKU fordert explizite gesetzliche Klarstellung

Für den VKU vertritt Ingbert Liebing die gegensätzliche Auffassung. Es sei vielmehr eine "explizite gesetzliche Klarstellung" nötig, die eine Aufteilung der Grundversorgungspreise ermögliche und die Grund- und Ersatzversorgung rechtlich entkoppele. Dies sei auch ein "Gebot der Fairness" gegenüber kommunalen Versorgern, die ihrer Verantwortung zur Energielieferung "selbstverständlich" nachkämen.

Die Kölner Rheinenergie verwies erneut auf die Landeskartellbehörden aus NRW und Niedersachsen, die abweichende Preise für Neukunden "bei nachvollziehbaren Gründen" goutiert hätten. Außerdem halten die Kölner sich zugute, dass die höheren Preise "nur wenige Tage" gegolten hätten und sie die Kosten für die Grundversorgung neuer Kunden "durch intensive Bemühungen"“ beim Beschaffen der Energiemengen "wieder deutlich senken" konnten. Zudem gebe es inzwischen Wahltarife mit Preisgarantien und Laufzeiten über ein und zwei Jahre.

Donnerstag, 20.01.2022, 16:31 Uhr
Volker Stephan

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.