Bundesratsgebäude in Berlin. Quelle: Georg Eble
Der Bundesrat hat in Berlin ein Gesetz gegen steigende Spritpreise gebilligt. Außerdem stimmten die Länder für den verstärkten Windkraftausbau und das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz.
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 einen Tag nach dem Bundestag einem Maßnahmenpaket zur Begrenzung der Spritpreise zugestimmt. Damit kann das Gesetz kurzfristig in Kraft treten. Ziel ist es, die Dynamik stark schwankender Preise an Tankstellen einzudämmen und die Marktaufsicht zu stärken vor dem Hintergrund deutlicher Preissteigerungen infolge des Krieges im Nahen Osten.
Kern der Neuregelung ist eine Einschränkung bei Preiserhöhungen: Tankstellen dürfen die Preise künftig nur noch einmal täglich anheben, um 12.00 Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Dies soll mehr Transparenz schaffen und kurzfristige Preissprünge reduzieren. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000
Euro geahndet werden. Die Vorgabe gilt befristet und soll nach einem Jahr überprüft werden.
Zugleich erweitert das Gesetz die Befugnisse des Bundeskartellamts. Unternehmen müssen künftig darlegen, dass deutliche Preissteigerungen durch höhere Kosten gerechtfertigt sind. Damit kehrt sich die Beweislast um. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium Gitta Connemann (CDU) stellte zusätzliche Entlastungen wie eine Anpassung der Pendlerpauschale in Aussicht, lehnte aber umfassende fiskalische Eingriffe ab.
Zusätzliche Maßnahmen gefordertMehrere Länder halten die Maßnahmen für unzureichend. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierte, Mineralölkonzerne nutzten ihre Marktmacht und die geopolitische Lage aus. Er forderte zusätzliche Instrumente wie eine Begrenzung der Preise sowie eine Übergewinnsteuer. Eine solche Abgabe solle außergewöhnliche Gewinne abschöpfen und zur Entlastung von Verbrauchern eingesetzt werden.
Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) verwies auf staatliche Preisobergrenzen in Luxemburg. Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD) warnte laut Bundesrat vor anhaltend hohen Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft. Für weitergehende Maßnahmen wie eine Preisdeckelung oder eine Übergewinnsteuer fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.
Mehrere Länder brachten eine Entschließung ein, die über das beschlossene Gesetz hinausgeht. Darin schlagen sie vor, Übergewinne von Ölkonzernen abzuschöpfen und für Entlastungen sowie strukturelle Reformen zu nutzen. Zudem fordern sie, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken und einen Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen zügig umzusetzen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Mehr WindkraftausbauDarüber hinaus beschloss der Bundesrat eine Initiative zum Ausbau der Windenergie an Land. Laut dem Entschließungsantrag der Länder Bayern und Niedersachsen soll die Bundesregierung schnell Klarheit über die zukünftigen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie an Land schaffen. Ferner fordert die Länderkammer mit einem zukünftigen Förderregime einen wirtschaftlichen Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und zusätzliche Ausschreibungsvolumina von 5.000
MW vorzusehen.
Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte, ein beschleunigter Ausbau sei notwendig, um die Energieversorgung resilienter und kosteneffizienter zu gestalten. „Es ist richtig, den Ausbau an Land zu forcieren. Das ist kosteneffizienter als der bisherige starke Fokus auf den viel teureren Ausbau der Offshore-Windkraft“, sagte er. Der Verband fordert zudem, die Stromnetze parallel zu ertüchtigen. Für den Bundesverband Windenergie (BWE) forderte Geschäftsführer Wolfram Axthelm 2.000 MW Windkraft zusätzlich noch dieses Jahr auszuschreiben, weil dies ohne Zustimmung der EU möglich wäre.
Wasserstoffgesetz verabschiedetAuch das Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff (WasserstoffBG) wurde vom Bundesrat bestätigt. Hierzu erklärte die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae: „Der Weg ist frei für mehr Tempo bei Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen und -anlagen.“ Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft seien aber noch eine baurechtliche Privilegierung für Produktionsanlagen sowie das überragende Öffentliche Interesse für das H2-Kernnetz offen sowie eine einheitliche und abschließende Regelung des Anwendungsbereichs für alle Infrastrukturen und Erleichterung bei naturschutzrechtlichen Ersatzzahlungen.
Als nächsten Schritt forderte Andreae ein zentrales Wasserstoffgesetz, das Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteilung und Nachfrage zusammen denkt, Planungssicherheit schafft und Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette absichert. Deutschland solle in der EU eine Führungsrolle übernehmen und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wasserstoffallianz zeitnah ins Leben rufen.
Freitag, 27.03.2026, 14:41 Uhr
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