Quelle: Jonas Rosenberger
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft schlägt sieben Maßnahmen vor, um Netzengpässe zu bewältigen und den Anschluss von Erneuerbaren und Speichern zu erleichtern.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat sieben Vorschläge vorgelegt, mit denen sich Erzeugung und Netzausbau aus seiner Sicht besser aufeinander abstimmen lassen. Der Verband lehnt den geplanten Redispatch-Vorbehalt ab und warnt vor höheren Risiken für neue Wind- und Solarparks. Stattdessen setzt er unter anderem auf einen verlässlichen Netzanschlussanspruch, mehr Transparenz bei Netzkapazitäten und eine stärkere Einbindung von Speichern.
Der Verband verweist für seine Kritik auch auf Unternehmen wie RWE. Laut einer Analyse des BNE könnte der Regierungs-Vorschlag zu Fehlanreizen führen. Insbesondere der Energieversorger Eon, der das Modell befürwortet, würde davon profitieren. Für neue Erneuerbaren-Projekte würden dagegen zusätzliche Risiken bei Netzanschluss und Finanzierung entstehen.
Sieben Vorschläge
Der BNE plädiert deshalb für einen gesetzlichen Anspruch auf Netzanschluss für neue Erneuerbaren-Anlagen. Dieser soll auch bei knappen Netzkapazitäten gelten und nicht durch individuelle Verträge mit schwer kalkulierbaren Risiken ersetzt werden. Speicher, die gemeinsam mit einer Erneuerbaren-Anlage denselben Netzanschlusspunkt nutzen, sollen ebenfalls vom Netzanschlussvorrang profitieren.
Als zweiten Ansatz nennt der Verband eine systemdienliche Spitzenkappung. Wenn Anlagen ihre maximale Einspeiseleistung begrenzen, sollen die dadurch frei werdenden Kapazitäten für weitere Netzanschlüsse genutzt werden. Netzbetreiber müssten die reduzierte Einspeiseleistung nach Vorstellung des BNE daher verbindlich in Netzplanung und Anschlussprüfungen berücksichtigen.
Eine größere Rolle sollen außerdem Speicher übernehmen. Statt Wind- und Solarstrom bei Netzengpässen abzuregeln, soll der Strom nach Möglichkeit zunächst in Speicher fließen. Speicher an Erneuerbaren-Anlagen sollten laut BNE zudem Netzstrom aufnehmen dürfen, etwa bei einem Überschuss an Windstrom. Damit ließe sich die vorhandene Netzinfrastruktur besser auslasten und zusätzliche Flexibilität nutzen.
Baukostenzuschuss statt Redispatch-Vorbehalt
Auch bei Baukostenzuschüssen sieht der Verband Reformbedarf. Diese seien bei der Finanzierung besser kalkulierbar als ein Redispatch-Vorbehalt, könnten bei zu hoher Belastung aber ebenfalls Investitionen verhindern oder den Förderbedarf erhöhen. Bundesweit einheitliche und diskriminierungsfreie Vorgaben sollten gelten. Baukostenzuschüsse, Kosten aus dem Financial Connection Agreement (FCA) und mögliche Belastungen durch den Redispatch-Vorbehalt dürften sich nicht kumulieren. Bei der Wahl des wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkts sollten die Baukostenzuschüsse berücksichtigt werden.
Mehr Transparenz soll Projektierern zudem helfen, verfügbare Netzkapazitäten besser einzuschätzen. Nach Vorstellung des BNE sollten freie und reservierte Kapazitäten, verfügbare Anschlussfelder in Umspannwerken sowie geplante Ausbau- und Fertigstellungstermine bei berechtigtem Interesse zugänglich sein. Der Verband fordert außerdem Transparenz über Schaltfelder, da diese teilweise nicht vollständig ausgelastet seien und zusätzliche Erzeuger, Speicher oder Lasten aufnehmen könnten.
Schneller Netzausbau
Beim Netzausbau fordert der BNE kürzere Umsetzungszeiten. Geplante Einspeisenetze, über die mehrere Anlagen gemeinsam angeschlossen werden, dürften nicht zu sogenannten Wartenetzen werden. Spätestens 24 Monate nach der Zuweisung sollten sie nach Vorstellung des Verbands fertiggestellt sein. Verzögert sich der Bau, sollten Projektierer selbst bauen oder die Kosten vorfinanzieren können. Eine spätere Erstattung oder Verrechnung mit Baukostenzuschüssen soll dies ermöglichen.
Als siebten Punkt schlägt der Verband ein Recht auf einen flexiblen Netzanschluss im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. Für Erneuerbaren-Anlagen und Speicher am gemeinsamen Netzanschlusspunkt sollten demnach verbindliche Regeln für eine Überbauung sowie für die Nutzung und die Pflichten von Projektierern und Netzbetreibern gelten.
„Ein Netzengpass ist zuallererst ein Arbeitsauftrag an den Netzbetreiber“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE. Wer Erzeugung und Netze synchronisieren wolle, müsse Netze digitalisieren und ausbauen und zugleich Speichern ermöglichen, ihre Flexibilität einzusetzen. Die sieben Vorschläge des Verbands zeigten, wie dafür ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen werden könne. Nun sei der Bundestag gefordert, die Ursachen der Netzengpässe anzugehen und damit Investitionen in neue Erzeugungsanlagen und weitere Bereiche der Wirtschaft zu erleichtern, so Busch. (sh)
Mittwoch, 7.10.2026, 14:01 Uhr
Susanne Harmsen
© 2026 Energie & Management GmbH