Nach dem Gezerre der Bundesminister Wolfgang Clement und Jürgen Trittin um die Gesamtmenge der an die Unternehmen zuzuteilenden Emissionszertifikate zeigt sich ein weiterer Stolperstein auf dem Weg zum Emissionshandel. Eine rechtliche Lücke könnte für Altanlagen einen Weiterbetrieb ohne Emissionszertifikate möglich machen, meint Christian Marthol*.
Aufgrund mangelhafter Umsetzung der EU-Vorgaben in dem Mitte März vom Bundestag beschlossenen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) können Anlagenbetreiber möglicherweise dem Handelssystem entgehen, ihre Altanlagen wie bisher betreiben und CO2 ausstoßen, ohne die entsprechende Menge an Emissionszertifikaten nachweisen zu müssen. Das Handelssystem wäre damit bloße Makulatur. Schenkt man der
Mittwoch, 7.04.2004, 10:16 Uhr
Redaktion
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