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Das Landgericht Bonn hat eine EnBW-Klage auf Schadenersatz für Abschaltung von zwei Kernkraftwerken abgewiesen.
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hatten sich Bundes- und Landespolitiker darauf verständigt, die sieben deutschen Kernkraftwerke, die vor 1980 in Betrieb genommen wurden, vorübergehend abzuschalten. Zu den betroffenen Anlagen zählten auch die beiden EnBW-Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1. Der Karlsruher Konzern habe damals zugesagt, Neckarwestheim 1 freiwillig abzuschalten
Mittwoch, 6.04.2016, 14:47 Uhr
Andreas Kögler
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