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Das Bundeskabinett hat die Novellierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) beschlossen.
Damit setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie 2023/2413 (RED III) im Bereich der nachhaltigen Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sowie von Biokraftstoffen in nationales Recht um. Und sie zieht Konsequenzen aus dem 2023 öffentlich gewordenen Skandal um gefälschte Klimazertifikate aus China zur Anrechnung auf THG(Treibhausgas)-Quoten im deutschen Verkehrssektor
Mittwoch, 28.10.2026, 17:15 Uhr
Georg Eble
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