Nach Ansicht des österreichischen Verfassungsgerichtshof muss das Genehmigungsverfahren für die geplante Stromleitung zwischen den Netzknoten Tauern und St. Peter nach Bundesrecht durchgeführt werden.
Das Genehmigungsverfahren für die 380-kV-Leitung zwischen den Netzknoten Tauern in Salzburg und St. Peter in Oberösterreich (Salzburg-Leitung) ist unter Anwendung des Bundes-Starkstromwegerechts durchzuführen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Anfang August veröffentlichten Mitteilung. Er wies damit Beschwerden der Salzburger Landesregierung gegen zwei Bescheide des Wirtscha
Donnerstag, 11.08.2011, 10:24 Uhr
Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH