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Energie & Management > Österreich - Salzburg-Leitung fällt unter Bundesrecht
Österreich

Salzburg-Leitung fällt unter Bundesrecht

Nach Ansicht des österreichischen Verfassungsgerichtshof muss das Genehmigungsverfahren für die geplante Stromleitung zwischen den Netzknoten Tauern und St. Peter nach Bundesrecht durchgeführt werden.
Das Genehmigungsverfahren für die 380-kV-Leitung zwischen den Netzknoten Tauern in Salzburg und St. Peter in Oberösterreich (Salzburg-Leitung) ist unter Anwendung des Bundes-Starkstromwegerechts durchzuführen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Anfang August veröffentlichten Mitteilung. Er wies damit Beschwerden der Salzburger Landesregierung gegen zwei Bescheide des Wirtscha

Donnerstag, 11.08.2011, 10:24 Uhr
Klaus Fischer
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Salzburg-Leitung fällt unter Bundesrecht
Nach Ansicht des österreichischen Verfassungsgerichtshof muss das Genehmigungsverfahren für die geplante Stromleitung zwischen den Netzknoten Tauern und St. Peter nach Bundesrecht durchgeführt werden.
Das Genehmigungsverfahren für die 380-kV-Leitung zwischen den Netzknoten Tauern in Salzburg und St. Peter in Oberösterreich (Salzburg-Leitung) ist unter Anwendung des Bundes-Starkstromwegerechts durchzuführen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Anfang August veröffentlichten Mitteilung. Er wies damit Beschwerden der Salzburger Landesregierung gegen zwei Bescheide des Wirtscha

Donnerstag, 11.08.2011, 10:24 Uhr
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