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Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Bebauungsplan, der Grundlage für die Errichtung des Braunkohlekraftwerks ist, für unwirksam erklärt.
Mit dem Bebauungsplan „Anschlussfläche Braunkohlekraftwerk Niederaußem“ wollte die Stadt Bergheim die Voraussetzungen für den Neubau eines Kraftwerks durch den Energiekonzern RWE schaffen. Geplant war eine Leistung von 1 000 MW. Die dafür vorgesehene Fläche schließt an be
Freitag, 16.11.2018, 15:39 Uhr
Günter Drewnitzky
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