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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es nun bestätigt: Kalkulatorische Restwerte von Netzen muss der Altkonzessionär zu Beginn eines Konzessionsvergabeverfahrens herausgeben. Die Daten seien für eine Bewerbung erforderlich.
Bereits im Jahr 2009 hatte die Stadt Springe von der Eon-Tochter Avacon die Herausgabe von Daten zum Netzbetrieb gefordert. Die Stadt wollte bestimmte Informationen über das Gasnetz, insbesondere Angaben zu kalkulatorischen Restwerten. Avacon als damaliger Eigentümer und Betreiber berief sich jedoch auf das Geschäftsgeheimnis und wollte die Daten erst nach Abschluss des neuen Konzessionsvertrages
Donnerstag, 11.06.2015, 16:00 Uhr
Heidi Roider
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