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Energie & Management > Wasserstoff - Rechtsgutachten warnt vor Wasserstoff in Kommunaler Wärmeplanung
Quelle: iStock / Frank Harms
Wasserstoff

Rechtsgutachten warnt vor Wasserstoff in Kommunaler Wärmeplanung

Die Netzbetreiber können die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff nicht verlässlich zusichern. Daher sollten Kommunen bei ihrer Wärmeplanung nicht darauf setzen, raten Rechtsanwälte.
Für die Kommunale Wärmeplanung sollte Wasserstoff keine Rolle spielen. Denn die Betreiber der Gasnetze könnten keine Umstellung auf Wasserstoff verbindlich zusagen. Damit sei die Versorgung von Haushalten und anderen Kleinverbrauchern mit Wasserstoff fraglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts München, zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem WWF, German Zero und dem Klima-Bündnis.

Die Gutachter der Kanzlei Günther haben das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) untersucht. Wiebke Hansen vom Umweltinstitut München kommentiert das Gutachten: „Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird.“ Es sei gut, die Kommunen rechtlich darin zu bestärken, die von Gasbranchenverbänden forcierte Umstellung der Gasverteilnetze auf Wasserstoff abzulehnen.
 

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens
  • Kein Fahrplan, keine Planung. Ohne einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des lokalen Gasnetzes ist eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte nicht verantwortbar. Der lokale Gasverteilnetzbetreiber muss im Fahrplan die hohen Anforderungen des GEG erfüllen und zusichern, dass er die Mehrkosten von Gebäudeeigentümer für Umbauten am Heizsystem übernimmt, sollte die Wasserstoffversorgung scheitern. Ohne Fahrplan solle die Kommune Wasserstoff für Haushalte lieber frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, um keine Zeit und Ressourcen zu verschwenden.
  • Fahrpläne für Gasnetzumstellung fehlen. Größere Städte müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026, die übrigen Gemeinden bis Mitte 2028 vorlegen. Die Netzbetreiber können die Fahrpläne derzeit noch gar nicht erstellen, da die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden und eine tatsächliche Lieferung des Wasserstoffs nicht sichergestellt werden kann.
  • Industrielle Verwendung von Wasserstoff nicht ausgeschlossen. Das Gutachten betont, dass die Kommunen Wasserstoffnetzgebiete nicht vorsorglich in ihre Wärmepläne oder Satzungen aufnehmen müssen, um ihre lokale Industrie später mit Wasserstoff zu versorgen. Kommunen können unabhängig von der Wärmeplanung Wasserstoffleitungen speziell für die industrielle Nutzung planen.
  • Kommunen haben starke Rechte. Weder Gaskunden, Gasverteilnetzbetreiber noch Gasversorger können verlangen, dass die Kommune Wasserstoffnetzgebiete für Haushalte prüft oder festlegt. Kommunen dürfen Fahrpläne zur Umstellung des Gasverteilnetzes ablehnen. Zudem dürfen sie den Planungsdienstleistern vorschreiben, welche Studien und Leitfäden zu verwenden sind.
Alternativen zu Wasserstoff nutzen

Kommunen sollten sich besser auf den Ausbau der Stromnetze und der Fernwärme konzentrieren, rät das Gutachten. „Mit einer klaren Ankündigung, dass kein Wasserstoff zum Heizen kommen wird, schützen Kommunen ihre Bürger vor Fehlinvestitionen in H2-ready-Technologie“, sagte Hansen. „Die kommunale Wärmeplanung ohne Wasserstoff schützt wertvolle finanzielle und personelle Ressourcen der Kommune, indem sie auf tatsächlich grüne und verfügbare Technologien fokussiert“, resümierte Andreas Wolter, Bürgermeister der Stadt Köln und Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnisses.

Die Verbände versenden ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Ergebnissen der Gutachterlichen Stellungnahme zur Wasserstoffnetzausbauplanung der Kanzlei Rechtsanwälte Günther und Handlungsempfehlungen an über 7.000 Kommunen und Kommunalverbände. Am 25. Juni 2024 erläutern die Gutachter Victor Görlich und Dr. Dirk Legler die Ergebnisse in einem Online-Seminar für kommunale Entscheider und Interessierte.

Das Gutachten der Kanzlei Rechtsanwälte Günther zu Wasserstoff im Heizungsnetz steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 12.06.2024, 14:58 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wasserstoff - Rechtsgutachten warnt vor Wasserstoff in Kommunaler Wärmeplanung
Quelle: iStock / Frank Harms
Wasserstoff
Rechtsgutachten warnt vor Wasserstoff in Kommunaler Wärmeplanung
Die Netzbetreiber können die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff nicht verlässlich zusichern. Daher sollten Kommunen bei ihrer Wärmeplanung nicht darauf setzen, raten Rechtsanwälte.
Für die Kommunale Wärmeplanung sollte Wasserstoff keine Rolle spielen. Denn die Betreiber der Gasnetze könnten keine Umstellung auf Wasserstoff verbindlich zusagen. Damit sei die Versorgung von Haushalten und anderen Kleinverbrauchern mit Wasserstoff fraglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der Umweltrechts-Kanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts München, zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem WWF, German Zero und dem Klima-Bündnis.

Die Gutachter der Kanzlei Günther haben das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) untersucht. Wiebke Hansen vom Umweltinstitut München kommentiert das Gutachten: „Kommunen sollten nicht mit Wasserstoff zum Heizen planen, weil es unrealistisch ist, dass grüner Wasserstoff dafür verfügbar und bezahlbar sein wird.“ Es sei gut, die Kommunen rechtlich darin zu bestärken, die von Gasbranchenverbänden forcierte Umstellung der Gasverteilnetze auf Wasserstoff abzulehnen.
 

Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens
  • Kein Fahrplan, keine Planung. Ohne einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des lokalen Gasnetzes ist eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte nicht verantwortbar. Der lokale Gasverteilnetzbetreiber muss im Fahrplan die hohen Anforderungen des GEG erfüllen und zusichern, dass er die Mehrkosten von Gebäudeeigentümer für Umbauten am Heizsystem übernimmt, sollte die Wasserstoffversorgung scheitern. Ohne Fahrplan solle die Kommune Wasserstoff für Haushalte lieber frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, um keine Zeit und Ressourcen zu verschwenden.
  • Fahrpläne für Gasnetzumstellung fehlen. Größere Städte müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026, die übrigen Gemeinden bis Mitte 2028 vorlegen. Die Netzbetreiber können die Fahrpläne derzeit noch gar nicht erstellen, da die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden und eine tatsächliche Lieferung des Wasserstoffs nicht sichergestellt werden kann.
  • Industrielle Verwendung von Wasserstoff nicht ausgeschlossen. Das Gutachten betont, dass die Kommunen Wasserstoffnetzgebiete nicht vorsorglich in ihre Wärmepläne oder Satzungen aufnehmen müssen, um ihre lokale Industrie später mit Wasserstoff zu versorgen. Kommunen können unabhängig von der Wärmeplanung Wasserstoffleitungen speziell für die industrielle Nutzung planen.
  • Kommunen haben starke Rechte. Weder Gaskunden, Gasverteilnetzbetreiber noch Gasversorger können verlangen, dass die Kommune Wasserstoffnetzgebiete für Haushalte prüft oder festlegt. Kommunen dürfen Fahrpläne zur Umstellung des Gasverteilnetzes ablehnen. Zudem dürfen sie den Planungsdienstleistern vorschreiben, welche Studien und Leitfäden zu verwenden sind.
Alternativen zu Wasserstoff nutzen

Kommunen sollten sich besser auf den Ausbau der Stromnetze und der Fernwärme konzentrieren, rät das Gutachten. „Mit einer klaren Ankündigung, dass kein Wasserstoff zum Heizen kommen wird, schützen Kommunen ihre Bürger vor Fehlinvestitionen in H2-ready-Technologie“, sagte Hansen. „Die kommunale Wärmeplanung ohne Wasserstoff schützt wertvolle finanzielle und personelle Ressourcen der Kommune, indem sie auf tatsächlich grüne und verfügbare Technologien fokussiert“, resümierte Andreas Wolter, Bürgermeister der Stadt Köln und Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnisses.

Die Verbände versenden ein Informationsschreiben mit den wichtigsten Ergebnissen der Gutachterlichen Stellungnahme zur Wasserstoffnetzausbauplanung der Kanzlei Rechtsanwälte Günther und Handlungsempfehlungen an über 7.000 Kommunen und Kommunalverbände. Am 25. Juni 2024 erläutern die Gutachter Victor Görlich und Dr. Dirk Legler die Ergebnisse in einem Online-Seminar für kommunale Entscheider und Interessierte.

Das Gutachten der Kanzlei Rechtsanwälte Günther zu Wasserstoff im Heizungsnetz steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 12.06.2024, 14:58 Uhr
Susanne Harmsen

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