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Warum sich die Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schwierig gestaltet, erläutern die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen, Malaika Ahlers und Jonas von Braunmühl*.
Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude gestaltet sich schwierig, obwohl es europarechtlich bereits fällig ist.Nunmehr liegt endlich der erwartete offizielle Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Bundesregierung vom 28. Mai 2019 vor. Dabei handelt es sich um den gemeinsamen Referentenentwurf von Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bu
Freitag, 21.06.2019, 15:19 Uhr
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