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Martin Riedel und Markus Kachel* mahnen eine Konkretisierung des EEG-Umlagemechanismus an.
Das Vertrauen in staatliches Handeln ist ein wichtiger rechtsstaatlicher Grundsatz. Mit dem Ziel, den Anstieg der EEG-Umlage abzumildern, wurde die in den EEG-Umlagemechanismus einzubeziehende Strommenge mehrfach ausgeweitet. Waren ab 2000 zunächst nur die Strommengen einbezogen, die über Netze der allgemeinen Versorgung geliefert wurden, erfolgte ab 2004 eine Ausdehnung auch auf Liefermengen auße
Donnerstag, 7.05.2020, 08:30 Uhr
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