
Quelle: E&M
AUS DER AKTUELLEN ZEITUNG:
RechtEck: Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Seit dem 1. Januar gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, wonach eine neue Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden erfolgt. Erläuterungen von BBH*.
Die Bundesregierung verspricht sich durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2-KostAufG), gleich mehrere Anreize zu
setzen. Durch die neue, anteilige Belastung der Vermietenden soll der Sanierungsanreiz im Gebäudesektor erhöht werden. Das
CO2-KostAufG ist also ein erster Schritt des Gesetzgebers, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen eine Lenkungswirkung zur Dekarbonisierung
des...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2023 Energie & Management GmbH
Dienstag, 24.01.2023, 10:13 Uhr
Dienstag, 24.01.2023, 10:13 Uhr