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Ist die Personalgestellung - eine Form der Leiharbeit - im öffentlichen Dienst ein Auslaufmodell? Dieser Frage widmen sich Wolfram von Blumenthal, Bernd Günter und Sandra Schug*.
Verlagern Arbeitgeber des öffentlichen Diensts oder Versorgungsbetriebe bestimmte Aufgaben auf andere Gesellschaften, entfällt bei ihnen der entsprechende Beschäftigungsbedarf. Ob es sich um die Privatisierung des Kreiskrankenhauses oder um die Rechtsformausgliederung des kommunalen Schwimmbades handelt: Beim bisherigen Arbeitgeber können die Ärzte beziehungsweise Schwimmmeister nicht mehr eingese
Donnerstag, 21.11.2019, 17:16 Uhr
Redaktion
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