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Die regionale Windplanung für die Mitte Schleswig-Holsteins hat Bestand. Das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte eine Verhandlung darüber ab.
(dpa) – Das OVG in Schleswig wies zwei Klagen gegen den Plan für die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde als unbegründet zurück. Das teilte das Gericht am 7. Juni mit.
Geklagt hatten die Gemeinde Krummbek (Kreis Plön) und eine Landwirtin aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Revision wurde nicht zugelassen.
Die Gemeinde wollte ein auf ihrem Gebiet liegendes Vorranggebiet für Windenergienutzung mit einer Größe von etwa 27 Hektar verhindern. Sie ist der Auffassung, dass das Gebiet zu nah an den Ortsteil Ratjendorf heranreicht und die Gemeinde damit in ihrer gemeindlichen Planung behindert wird. Dem schloss sich das Gericht nicht an.
Die Landwirtin hingegen wollte erreichen, das einige ihrer Flächen als Vorranggebiet ausgewiesen werden. Sie kritisierte einzelne angewandte Tabukriterien und deren konkrete Umsetzung. Diese Kritik konnte das OVG nicht nachvollzogen. Die Kriterien seien zum Teil bereits verbindlich festgelegt und bewegten sich innerhalb eines Abwägungsspielraums.
Das nun verhandelte Verfahren war das zweite Verfahren gegen die Ende 2020 in Kraft getretenen Regionalpläne für den Windenergieausbau. Im März kippte das OVG den Plan für den Norden des Landes. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem gibt es gut 40 weitere Klagen gegen den Plan für den Süden des Landes.
Donnerstag, 8.06.2023, 09:22 Uhr
dpa
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