Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Emissionszertifikate-Gesetzes sowie der Zuteilungs-Verordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Der Nationale Zuteilungsplan verstoße gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems, so die Begründung der obersten Richter in Wien.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Zuteilung der CO2-Emissionsberechtigungen ausreichend begründet gewesen ist. Das zuständige Umweltministerium hatte die Meinung vertreten, dass der nationale Allokationsplan (NAP) keine Verordnung sein müsse, da dieser direkt auf EU-Recht gründe. Der NAP sei in Brüssel zur Genehmigung eingereicht worden und lege die Zuteilung der Emissionsberechtigungen
Dienstag, 31.10.2006, 10:56 Uhr
Kai Eckert
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