Die Tarifverordnungen der Energie Control für die Jahre 2009 bis einschließlich 2011 wurden vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Nun können die Stromproduzenten Rückforderungen vor den ordentlichen Gerichten stellen.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Netztarifverordnungen der Regulierungsbehörde Energie Control Austria (ECA) für die Jahre 2009, 2010 und 2011 als verfassungswidrig aufgehoben. Diesen zufolge mussten auch die Stromerzeuger Netzgebühren bezahlen. Betroffen davon waren insbesondere die Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken sowie Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerba
Dienstag, 29.11.2011, 13:46 Uhr
Klaus Fischer
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