Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Ein zehn Anlagen umfassender Windpark im Hochsauerlandkreis steht kurz vor der Genehmigung. Nach einem Vergleich vor dem OVG in Münster gibt der Landkreis seinen Widerstand auf.
Der Rest ist Formsache: Nach einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen macht der beklagte Hochsauerlandkreis den Weg für zehn Windkraftanlagen in der Stadt Marsberg frei. Der 22. Senat des Gerichts in Münster hatte zuvor deutlich gemacht, dass er keine Gründe sehe, die Genehmigung des 55-MW-Windparks zu verweigern.
Die im Mai 2021 vom Paderborner Ökoenergie-Unternehmen Westfalenwind beantragten Windturbinen des Typs E-160 von Enercon hatte der Kreis im September 2023 gestoppt. Hauptgrund war das fehlende Einvernehmen der Stadt Marsberg. Sie hatte auf ihren Flächennutzungsplan verwiesen, der vier Konzentrationszonen für Windkraft vorsehe und andere Bereiche der Kommune davon ausnehme. Die beantragten Turbinen liegen sämtlich außerhalb dieser Vorranggebiete.
Bundeswehr-Radar in 26 Kilometern Entfernung kein Hindernis
Auch, so die Stadt, gebe es Bedenken der Bundeswehr. Eine Radaranlage im mehr als 26 Kilometer entfernten Auenhausen sei von den Anlagen beeinträchtigt. Und schließlich liege ein Naturschutzgebiet (FFH) in der Nähe, das es zu schützen gelte. Auch werde Wald in Anspruch genommen - was Marsberg als Tabukriterium ansah. Ferner sei nicht auszuschließen, dass ein alter Hof in unmittelbarer Nähe wieder als Wohnhaus dienen werde. Der Argumentation der Kommune schloss sich der Hochsauerlandkreis an.
Von all diesen Hinderungsgründen werde nicht viel übrig bleiben, ließ der Senatsvorsitzende Hans-Joachim Hüwelmeier erkennen. FFH-Gebiete seien inzwischen kein grundsätzliches Argument mehr gegen Windkraft, Waldgebiete ebenso wenig. Der Flächennutzungsplan der Stadt sei mit den Ausschlussgebieten insgesamt untauglich. Weitere Artenschutz-Fragen ließen sich „heilen“, stünden also einer Genehmigung nicht entgegen.
Einwände der Bundeswehr wegen möglicher Nachteile für Radaranlagen haben sich durch zwischenzeitliche Rechtsprechung ebenfalls als Hinderungsgrund für Windkraft nahezu erledigt. Inzwischen sind in NRW Turbinen im Abstand von nur 4 Kilometern zu einem Radar in Betrieb, das ist ein Bruchteil im Vergleich zu Marsberg.
Die militärische Luftsicherheit werde hier auf Nachfrage vermutlich zustimmen, so das OVG. Und falls nicht, seien die Bedenken aufgrund der Rechtslage letztlich nicht genehmigungsrelevant.
Vergleich lässt für Ablehnung des Windparks keinen Raum mehr
Auch liege inzwischen eine Erklärung des Hofstellen-Besitzers vor, dass dort niemand mehr einziehen werde. Die Vertreter des Hochsauerlandkreises nahmen in der Folge die Anregung von Hans-Joachim Hüwelmeier auf, einen Vergleich zu schließen. Der Kreis hebt danach die Ablehnung der Genehmigung vom September 2023 auf und ersetzt das fehlende gemeindliche Einvernehmen, überstimmt also das Nein der Stadt Marsberg.
Dass das OVG Münster den Kreis nicht direkt zur Genehmigung verpflichtete, hat einen einfachen Grund. Mögliche Nebenbestimmungen zu Artenschutzauflagen seien noch genau festzulegen und voraussichtlich noch einige Unterlagen von Westfalenwind beizubringen. Die Bundeswehr und die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis erhalten vermutlich noch einmal Post vom Unternehmen zu ihrer Haltung und ihren Erwartungen.
Sobald diese Unterlagen vorliegen, hat der Kreis laut Vergleich zwei Monate Zeit, Bescheide über die zehn Einzelanträge zu erlassen. Das Gericht hielt im Vergleich fest, dass es davon ausgeht, dass die zehn Windturbinen genehmigt werden. Auch der Kreis habe keine relevanten Einwände mehr gegen die Standorte vorgebracht. Im besten Fall könnten die erwarteten Genehmigungen so noch vor Weihnachten vorliegen.
Freitag, 27.09.2024, 13:11 Uhr
Volker Stephan
© 2024 Energie & Management GmbH