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Energie & Management > Netze - NEV-Netzgesellschaft: Droht Einspruch aus Brüssel?
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NEV-Netzgesellschaft: Droht Einspruch aus Brüssel?

Der Neckar-Elektrizitätsverband könnte mit der Gründung seiner Netzgesellschaften gegen das Energiewirtschaftsrecht und das EU-Vergaberecht verstoßen. Diesen Schluss lässt die Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage der Grünen zu.
Im Zuge der Neuvergabe der Stromnetzkonzessionen in seinem Verbandsgebiet plant der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) für seine 167 Mitgliedskommunen die Gründung zweier Netzgesellschaften zum Erwerb und Betrieb der Stromnetze zusammen mit der EnBW bzw. der Süwag Energie AG; die beiden letzteren sind die bisherigen Netzbetreiber und Konzessionäre. An den neuen NEV-Gesellschaften sollen der NEV

Freitag, 4.02.2011, 11:31 Uhr
Reinhard Siekemeier
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NEV-Netzgesellschaft: Droht Einspruch aus Brüssel?
Der Neckar-Elektrizitätsverband könnte mit der Gründung seiner Netzgesellschaften gegen das Energiewirtschaftsrecht und das EU-Vergaberecht verstoßen. Diesen Schluss lässt die Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage der Grünen zu.
Im Zuge der Neuvergabe der Stromnetzkonzessionen in seinem Verbandsgebiet plant der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) für seine 167 Mitgliedskommunen die Gründung zweier Netzgesellschaften zum Erwerb und Betrieb der Stromnetze zusammen mit der EnBW bzw. der Süwag Energie AG; die beiden letzteren sind die bisherigen Netzbetreiber und Konzessionäre. An den neuen NEV-Gesellschaften sollen der NEV

Freitag, 4.02.2011, 11:31 Uhr
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