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Energie & Management > Österreich - Neue Stromtarife: Wer Lastspitzen verursacht, zahlt künftig mehr
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Neue Stromtarife: Wer Lastspitzen verursacht, zahlt künftig mehr

Österreich reformiert die Stromnetzentgelte ab 2027. Leistungspreise, zeitvariable Tarife und neue Regeln für Speicher sollen die Netznutzung verändern und den Ausbaubedarf begrenzen.
Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control schafft mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) die Grundlage für eine Neugestaltung der Stromnetzentgelte vom 1. Januar 2027 an. Die Reform sieht unter anderem eine stärkere Berücksichtigung von Leistungsspitzen, zeitvariable Arbeitspreise, flexible Netznutzung und neue Regeln für Speicher vor.

„Mit der neuen Grundsatzverordnung schaffen wir einen modernen regulatorischen Rahmen für ein Energiesystem, das zunehmend dezentral, digital und flexibel wird“, wird E-Control-Vorstand Alfons Haber in einer Pressemitteilung zitiert. Ein wesentliches Ziel des neuen Systems der Netzentgelte sei eine faire Verteilung der verursachten Kosten. „Kundinnen und Kunden erhalten mehr Möglichkeiten, um ihre Netzkosten aktiv zu beeinflussen.“

Leistungspreise sollen stärker ins Gewicht fallen

Künftig sollen neben dem Stromverbrauch auch die höchsten monatlichen Leistungsspitzen stärker in die Netzentgelte einfließen. Das Modell wird für größere Gewerbe- und Industriekunden bereits angewendet. Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe auf Netzebene 7 – die Niederspannungsebene bis 1.000 Volt – ist eine schrittweise Einführung vorgesehen. Nach Angaben der E-Control soll sich das Verhältnis von Arbeits- und Leistungspreis innerhalb von drei Jahren auf jeweils 50 Prozent verschieben.

Der Leistungspreis soll sich am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats orientieren. Wer hohe Lastspitzen vermeidet oder Stromverbrauch zeitlich verlagert, kann dadurch seine Netzkosten beeinflussen. Die Reform soll die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter nutzbar machen und den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau begrenzen.

Mit dem Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) – er wurde dieses Jahr eingeführt – und dem geplanten Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) sollen Anreize entstehen, Strom zu Zeiten höherer Verfügbarkeit im Netz zu nutzen. Der SNAP gilt laut E-Control vom 1. April bis zum 30. September zwischen 10 und 16 Uhr. Der WiNAP soll vom 1. Oktober bis zum 31. März zwischen 23 und 5 Uhr gelten und im Oktober 2027 starten.

Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber die Smart-Meter-Daten viertelstündlich auslesen kann. Die konkrete Höhe der Preisnachlässe soll über die Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung geregelt werden.

Flexible Netznutzung und neue Anschlussregeln

Die bisherige unterbrechbare Netznutzung soll schrittweise durch ein Modell der flexiblen Entnahme ersetzt werden. Dabei können Kundinnen und Kunden einen Teil ihrer Bezugsleistung als flexibel vereinbaren. Der Netzbetreiber darf die Nutzung nach den vorgesehenen Regeln in definierten Situationen einschränken. Die E-Control nennt dafür maximal zwei Zeiträume von jeweils zwei Stunden pro Tag.

Auch das Netzanschlussentgelt soll neu gestaltet werden. Nach Angaben der Behörde sollen harmonisierte Regeln und Anreize für netzdienliche Standorte die Nutzung vorhandener Kapazitäten berücksichtigen.

Für bestehende Anschlüsse sind Übergangsregelungen vorgesehen. Demnach sollen Kundinnen und Kunden zunächst 10 kW netzwirksame Bezugsleistung zugeordnet bekommen. Die konkreten Auswirkungen hängen von den jeweils geltenden Verordnungsbestimmungen ab.

Speicher sollen nach ihrem Systemnutzen behandelt werden

Die Reform sieht zudem Regeln für Speicher vor, die das Netz entlasten oder vorhandene Kapazitäten effizient nutzen. Je nach Ausgestaltung und Erfüllung der festgelegten Kriterien sollen sich daraus Reduktionen oder Befreiungen bei bestimmten Netzentgelten ergeben können. Als mögliche Anwendungsfälle nennt die E-Control unter anderem Hybridanlagen mit erneuerbarer Erzeugung, Elektrolyseure mit bilanzieller Wiedereinspeisung, Vehicle-to-Grid-Lösungen und aggregierte Speicher.

Die Regulierungsbehörde verspricht sich von der Reform, „bestehende Netze besser auszulasten, Lastspitzen zu reduzieren und kostspieligen Netzausbau möglichst zu vermeiden“. Das langfristige Einsparpotenzial taxiert E-Control auf 300 Millionen Euro pro Jahr. 

Die Elektrizitätswirtschaft sieht die neue SNE-G-V als wichtigen Schritt hin zu einem „flexibleren und zukunftsfähigen Stromsystem“. Der „Leistungspreis für alle, zeitvariable Tarife und flexible Netznutzung“ schafften Anreize, Stromverbrauch und Netzauslastung besser aufeinander abzustimmen, so der Dachverband Oesterreichs Energie. (mf)

Montag, 12.10.2026, 16:28 Uhr
Manfred Fischer
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Neue Stromtarife: Wer Lastspitzen verursacht, zahlt künftig mehr
Österreich reformiert die Stromnetzentgelte ab 2027. Leistungspreise, zeitvariable Tarife und neue Regeln für Speicher sollen die Netznutzung verändern und den Ausbaubedarf begrenzen.
Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control schafft mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) die Grundlage für eine Neugestaltung der Stromnetzentgelte vom 1. Januar 2027 an. Die Reform sieht unter anderem eine stärkere Berücksichtigung von Leistungsspitzen, zeitvariable Arbeitspreise, flexible Netznutzung und neue Regeln für Speicher vor.

„Mit der neuen Grundsatzverordnung schaffen wir einen modernen regulatorischen Rahmen für ein Energiesystem, das zunehmend dezentral, digital und flexibel wird“, wird E-Control-Vorstand Alfons Haber in einer Pressemitteilung zitiert. Ein wesentliches Ziel des neuen Systems der Netzentgelte sei eine faire Verteilung der verursachten Kosten. „Kundinnen und Kunden erhalten mehr Möglichkeiten, um ihre Netzkosten aktiv zu beeinflussen.“

Leistungspreise sollen stärker ins Gewicht fallen

Künftig sollen neben dem Stromverbrauch auch die höchsten monatlichen Leistungsspitzen stärker in die Netzentgelte einfließen. Das Modell wird für größere Gewerbe- und Industriekunden bereits angewendet. Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe auf Netzebene 7 – die Niederspannungsebene bis 1.000 Volt – ist eine schrittweise Einführung vorgesehen. Nach Angaben der E-Control soll sich das Verhältnis von Arbeits- und Leistungspreis innerhalb von drei Jahren auf jeweils 50 Prozent verschieben.

Der Leistungspreis soll sich am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats orientieren. Wer hohe Lastspitzen vermeidet oder Stromverbrauch zeitlich verlagert, kann dadurch seine Netzkosten beeinflussen. Die Reform soll die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter nutzbar machen und den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau begrenzen.

Mit dem Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) – er wurde dieses Jahr eingeführt – und dem geplanten Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) sollen Anreize entstehen, Strom zu Zeiten höherer Verfügbarkeit im Netz zu nutzen. Der SNAP gilt laut E-Control vom 1. April bis zum 30. September zwischen 10 und 16 Uhr. Der WiNAP soll vom 1. Oktober bis zum 31. März zwischen 23 und 5 Uhr gelten und im Oktober 2027 starten.

Voraussetzung ist, dass der Netzbetreiber die Smart-Meter-Daten viertelstündlich auslesen kann. Die konkrete Höhe der Preisnachlässe soll über die Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung geregelt werden.

Flexible Netznutzung und neue Anschlussregeln

Die bisherige unterbrechbare Netznutzung soll schrittweise durch ein Modell der flexiblen Entnahme ersetzt werden. Dabei können Kundinnen und Kunden einen Teil ihrer Bezugsleistung als flexibel vereinbaren. Der Netzbetreiber darf die Nutzung nach den vorgesehenen Regeln in definierten Situationen einschränken. Die E-Control nennt dafür maximal zwei Zeiträume von jeweils zwei Stunden pro Tag.

Auch das Netzanschlussentgelt soll neu gestaltet werden. Nach Angaben der Behörde sollen harmonisierte Regeln und Anreize für netzdienliche Standorte die Nutzung vorhandener Kapazitäten berücksichtigen.

Für bestehende Anschlüsse sind Übergangsregelungen vorgesehen. Demnach sollen Kundinnen und Kunden zunächst 10 kW netzwirksame Bezugsleistung zugeordnet bekommen. Die konkreten Auswirkungen hängen von den jeweils geltenden Verordnungsbestimmungen ab.

Speicher sollen nach ihrem Systemnutzen behandelt werden

Die Reform sieht zudem Regeln für Speicher vor, die das Netz entlasten oder vorhandene Kapazitäten effizient nutzen. Je nach Ausgestaltung und Erfüllung der festgelegten Kriterien sollen sich daraus Reduktionen oder Befreiungen bei bestimmten Netzentgelten ergeben können. Als mögliche Anwendungsfälle nennt die E-Control unter anderem Hybridanlagen mit erneuerbarer Erzeugung, Elektrolyseure mit bilanzieller Wiedereinspeisung, Vehicle-to-Grid-Lösungen und aggregierte Speicher.

Die Regulierungsbehörde verspricht sich von der Reform, „bestehende Netze besser auszulasten, Lastspitzen zu reduzieren und kostspieligen Netzausbau möglichst zu vermeiden“. Das langfristige Einsparpotenzial taxiert E-Control auf 300 Millionen Euro pro Jahr. 

Die Elektrizitätswirtschaft sieht die neue SNE-G-V als wichtigen Schritt hin zu einem „flexibleren und zukunftsfähigen Stromsystem“. Der „Leistungspreis für alle, zeitvariable Tarife und flexible Netznutzung“ schafften Anreize, Stromverbrauch und Netzauslastung besser aufeinander abzustimmen, so der Dachverband Oesterreichs Energie. (mf)

Montag, 12.10.2026, 16:28 Uhr
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