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Energie & Management > Finanzierung - Neue Darlehen für kommunale Versorger in NRW
Quelle: Fotolia / nmann77
Finanzierung

Neue Darlehen für kommunale Versorger in NRW

In Nordrhein-Westfalen können sich Stadtwerke Förderdarlehen von bis zu 100 Millionen Euro pro Vorhaben bei der NRW-Bank abholen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die landeseigene NRW-Bank haben ein neues Finanzierungsprogramm für kommunale Energieversorger vorgestellt. Mit dem Programm „NRW.Bank.Energienetze“ sollen Stadtwerke ab Anfang 2027 Darlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro pro Vorhaben erhalten können. Die Darlehen können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken.

Damit die Energieversorgung auch in Zeiten der Energiewende verlässlich funktioniert, „müssen unsere Stadtwerke jetzt die Netze und Anlagen von morgen bauen. Das kostet viel Geld. Wir lassen sie damit nicht allein“, teilte Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) mit.

Das Programm richte sich an Energieversorgungsunternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, heißt es weiter in einer Mitteilung aus dem Ministerium. Die Rechtsform spiele dabei keine Rolle.

Voraussetzung sei, dass die Investitionen in Nordrhein-Westfalen erfolgen und Bestandteil eines eingereichten und genehmigten Wirtschaftsplans sind.
Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie entsprechender Speicher. Auch Investitionen in Strom-, Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.

Laufzeiten bis 25 Jahre

Die Darlehen haben Laufzeiten zwischen fünf und 25 Jahren. Eine Zinsbindung ist ebenfalls für bis zu 25 Jahre möglich. Vorgesehen sind maximal zehn tilgungsfreie Jahre. Anschließend erfolgt die Rückzahlung in halbjährlichen Raten. Bei bestimmten kürzeren Laufzeiten sind auch endfällige Darlehen möglich.

Die Konditionen werden individuell mit der NRW-Bank vereinbart. Zusätzliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind hingegen Umschuldungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen.

Mit den Darlehen – korrekt handelt es sich um Nachrangdarlehen – wollen Land und Förderbank die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis kommunaler Versorger stärken. Da diese Darlehen im Insolvenzfall erst nach vorrangigen Gläubigern bedient werden, haben sie eigenkapitalähnlichen Charakter. Dadurch soll es den Unternehmen erleichtert werden, weitere Bankkredite für ihre Investitionen aufzunehmen.

„Mit dem Programm NRW.BANK.Energienetze stärken wir durch nachrangige Mittel die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis der Unternehmen und verbessern ihren Zugang zu Fremdkapital“, erklärte Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Vorstandsmitglied der NRW-Bank.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt eine Garantie über 100 Prozent der Darlehen. Die Einführung des Programms steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung, heißt es abschließend. (sag)

Montag, 12.10.2026, 16:01 Uhr
Stefan Sagmeister
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Neue Darlehen für kommunale Versorger in NRW
In Nordrhein-Westfalen können sich Stadtwerke Förderdarlehen von bis zu 100 Millionen Euro pro Vorhaben bei der NRW-Bank abholen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die landeseigene NRW-Bank haben ein neues Finanzierungsprogramm für kommunale Energieversorger vorgestellt. Mit dem Programm „NRW.Bank.Energienetze“ sollen Stadtwerke ab Anfang 2027 Darlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro pro Vorhaben erhalten können. Die Darlehen können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken.

Damit die Energieversorgung auch in Zeiten der Energiewende verlässlich funktioniert, „müssen unsere Stadtwerke jetzt die Netze und Anlagen von morgen bauen. Das kostet viel Geld. Wir lassen sie damit nicht allein“, teilte Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) mit.

Das Programm richte sich an Energieversorgungsunternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, heißt es weiter in einer Mitteilung aus dem Ministerium. Die Rechtsform spiele dabei keine Rolle.

Voraussetzung sei, dass die Investitionen in Nordrhein-Westfalen erfolgen und Bestandteil eines eingereichten und genehmigten Wirtschaftsplans sind.
Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie entsprechender Speicher. Auch Investitionen in Strom-, Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.

Laufzeiten bis 25 Jahre

Die Darlehen haben Laufzeiten zwischen fünf und 25 Jahren. Eine Zinsbindung ist ebenfalls für bis zu 25 Jahre möglich. Vorgesehen sind maximal zehn tilgungsfreie Jahre. Anschließend erfolgt die Rückzahlung in halbjährlichen Raten. Bei bestimmten kürzeren Laufzeiten sind auch endfällige Darlehen möglich.

Die Konditionen werden individuell mit der NRW-Bank vereinbart. Zusätzliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind hingegen Umschuldungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen.

Mit den Darlehen – korrekt handelt es sich um Nachrangdarlehen – wollen Land und Förderbank die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis kommunaler Versorger stärken. Da diese Darlehen im Insolvenzfall erst nach vorrangigen Gläubigern bedient werden, haben sie eigenkapitalähnlichen Charakter. Dadurch soll es den Unternehmen erleichtert werden, weitere Bankkredite für ihre Investitionen aufzunehmen.

„Mit dem Programm NRW.BANK.Energienetze stärken wir durch nachrangige Mittel die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis der Unternehmen und verbessern ihren Zugang zu Fremdkapital“, erklärte Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Vorstandsmitglied der NRW-Bank.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt eine Garantie über 100 Prozent der Darlehen. Die Einführung des Programms steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung, heißt es abschließend. (sag)

Montag, 12.10.2026, 16:01 Uhr
Stefan Sagmeister

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