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Unternehmen haben über Scheibenpachtmodelle das Eigenstromprivileg in Anspruch genommen und EEG-Umlage gespart. Ob das rechtmäßig war, prüfen nun die Übertragungsnetzbetreiber.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, Transnet BW und 50 Hertz sind zuständig für die Erhebung der EEG-Umlage. Sie wollen nun gemeinsam eine juristische Klärung, „ob Nutzer so genannter Scheibenpachtmodelle die von ihnen in den vergangenen Jahren zurückbehaltene EEG-Umlage nachzahlen müssen“, teilte der Übertragungsnetzbetreiber Amprion auf Nachfrage von E&M
Montag, 7.10.2019, 16:50 Uhr
Stefan Sagmeister
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