Anders als das Bundesumweltministerium (BMU) tritt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dafür ein, dass emissionshandelspflichtige deutsche Anlagen auch über 2007 hinaus Emissionsberechtigungen (EUA) in der Menge erhalten, wie sie ihnen das Zuteilungsgesetz für die erste Handelsperiode (ZuG 2007) garantiert.
Deutlich wird die Meinungsdifferenz der Ministerien in einer Fußnote des Referentenentwurfs für das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) vom 22. März. Sofern der Gesetzesentwurf alle Regelungen des ZuG 2007 kappen will, die über den Geltungszeitraum hinausreichen, erkennt das BMWi eine „echte“ Rückwirkung und damit einen Verstoß gegen Verfassungsrecht. Betroff
Montag, 2.04.2007, 11:56 Uhr
Heidrun Rothweiler
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