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Der Bundestag hat in erster Lesung über das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beraten. Der VKU macht Branchenbedenken dazu geltend. Zugleich soll Erdwärme schneller erschlossen werden.
Am 28. Juni beriet der Bundestag in erster Lesung über den Regierungsentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes. Es soll den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten regeln. Das begrüßt der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU). Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erinnerte aber auch an bestehende Infrastrukturen. Es komme beim Wasserstoffhochlauf nicht nur auf die Fernleitungsnetze, sondern auch auf die nachgeordneten Gasverteilnetze an.
„Auch sie müssen rechtlich privilegiert und ins ‚überragende öffentliche Interesse‘ gerückt werden, um notwendige Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen“, forderte Liebing vom Gesetzgeber. Nur dann könnten sich auch Gewerbe und Mittelstand durch Wasserstoff statt Erdgas klimaneutral aufstellen. „Während des Markthochlaufs benötigen wir bei der Wasserstoffproduktion flexible Verfahren“, forderte Liebing weiter. Die rechtliche Fokussierung auf Elektrolyse reiche nicht aus. Mit welchem Verfahren Wasserstoff produziert wird, müsse während des Markthochlaufs unerheblich sein.
Wasser für Wasserstoff sichern
Es sei richtig, dass öffentliche Wasserversorgung bei der Ressourcennutzung Vorrang hat. Leider werde im Wasserstoffgesetz dieser Vorrang eingeschränkt: Der Vorrang gelte nur, wenn die Wasserversorgung nicht „erheblich“ beeinflusst werde. „Diese schwammige Formulierung öffnet eine Hintertür für künftige Beschränkungen der öffentlichen Wasserversorgung“, fürchtet der VKU. Stattdessen müsse bei Wasserstoffprojekten der örtliche Wasserversorger einbezogen werden.
Die Wasserversorgung müsse deutlich Vorrang haben, das solle im Gesetz klar formuliert werden. „Der Klimawandel zwingt uns, Wasserressourcen noch stärker zu schützen und eine mögliche Nutzungskonkurrenz genau abzuwägen“, erinnert Liebing. Energie- und Wasserversorger brauchen Planungssicherheit, damit die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft und damit auch die Wasserstoffproduktion mit der Ressource Wasser langfristig gesichert werden könne.
Habeck will Erdwärme schneller erschließen
Zugleich teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am Freitag in Berlin mit, dass die Nutzung von Erdwärme vorankommen soll. Demnach sollen Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeicher beschleunigt werden. So steht es in einem Gesetzentwurf, der rechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Erdwärme abbauen soll.
Sowohl Genehmigungsverfahren für tiefe als auch für oberflächennahe Geothermie sollten nun vereinfacht werden. Wie bei Windenergieanlagen und Solaranlagen sollten auch diese Anlagen mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden. Im Gesetzentwurf heißt es, das große Potenzial der Geothermie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland sei bislang noch unzureichend erschlossen. Um Klimaschutzziele zu erreichen, müssten die Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung deutlich sinken.
Geothermie sei eine klimaneutrale, unerschöpfliche und zugleich zuverlässige und
über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden könnten. Aufgrund der relativ hohen Quelltemperaturen im Erdboden entlaste Energie aus Erdwärme das Energiesystem insbesondere in den kalten Wochen des Jahres, so das BMWK. Wärmepumpen könnten die Temperatur aus der Erdwärmequelle noch anheben. Derzeit dauern Genehmigungsverfahren zum Teil mehrere Jahre.
Freitag, 28.06.2024, 17:01 Uhr
Susanne Harmsen
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