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Nach dem Rückzug von 15 Beschwerdeführern ist klar: Kommunale Unternehmen müssen die Festlegung zur Einführung der Mako 2020 umsetzen.
Die 15 kommunalen Unternehmen, die Beschwerde gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation 2020 im Stromsektor eingelegt hatten, werden das Verfahren nicht weiterführen. Dies war von der Kanzlei Becker Büttner Held zu erfahren, die die Unternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vertreten hatte.
Die Messstellenbetreiber waren Ende April mit Eilanträge
Montag, 24.06.2019, 17:01 Uhr
Fritz Wilhelm
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