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Einen Leitfaden über die Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel haben Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur am 27. September gemeinsam veröffentlicht.
Der „Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel – Preisspitzen und ihre Zulässigkeit“ erläutere die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Behörden.Z
Freitag, 27.09.2019, 14:53 Uhr
Peter Koller
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