Seit dem 1. April 2002 ist das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKModG) vom 22. März 2002 in Kraft. Die Bilanz des ersten Jahres fällt durchwachsen aus, was auch an unklaren Gesetzesbestimmungen liegt.
Den 31. März haben Betreiber von KWK-Anlagen in ihren Terminkalendern wohl rot angestrichen. Allerdings weniger, um den Ablauf der ersten zwölf Monate des KWK-Gesetzes zu feiern, sondern deshalb, weil sie zu diesem Stichtag erstmals dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie den Netzbetreibern eine Abrechnung der im vergangenen Jahr in das Netz für die allgemeine Versorgung
Dienstag, 18.03.2003, 09:46 Uhr
Jan Mühlstein
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