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Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm müssen Fernwärmeversorger ihre allgemeinen Preise nicht im Internet veröffentlichen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte Klage gegen die Innogy SE (ehemals RWE International SE) eingereicht, um das Unternehmen zu zwingen, seine Fernwärmepreise auch im Internet zu veröffentlichen. Dabei bezogen sich die Verbraucherschützer auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (§1 Abs. 4) aus dem Jahr 1980. Hierin ist geregelt, dass
Donnerstag, 13.07.2017, 12:31 Uhr
Andreas Kögler
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