Quelle: Connect Energy Economics
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft kritisiert das geplante Strom-Versorgungskapazitätsgesetz als wettbewerbswidrig und warnt vor höheren Kosten sowie rechtlichen Unsicherheiten.
Mit dem Kabinettsbeschluss zum geplanten Strom-Versorgungskapazitätsgesetz (Strom-VKG) ist das Vorhaben der Bundesregierung aus Sicht des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) noch nicht gesichert. Darin sind die Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten angelegt, die im Falle einer Dunkelflaute die Stromversorgung sichern sollen. Der Verband verweist auf ausstehende Prüfungen durch die Europäische Kommission sowie auf kartellrechtliche Bedenken gegen die geplanten Ausschreibungen.
Laut dem BNE muss die EU-Wettbewerbskommission zunächst prüfen, ob das Instrument zur Sicherung der Stromversorgung erforderlich und geeignet ist. Der Verband beruft sich dabei auf eine Studie des Beratungsunternehmens Connect Energy Economics, die diese Voraussetzungen infrage stelle. Die Genehmigung nach dem europäischen Beihilferecht steht bislang aus.
Kartellamt äußert BedenkenZugleich verweist der Verband auf Warnungen des Bundeskartellamts. Die Behörde habe vor einer steigenden Marktmacht einzelner Energiekonzerne gewarnt und empfohlen, die Zuschlagsmengen bei Ausschreibungen zu begrenzen. Nach Angaben des BNE seien gerade große Energiekonzerne bereits frühzeitig in die Ausgestaltung des Gesetzes eingebunden worden. Ziel sei unter anderem gewesen, Batteriespeicher faktisch von den Ausschreibungen auszuschließen.
Der Verband sieht darin einen zentralen Kritikpunkt des Strom-VKG. Nach Einschätzung des BNE benachteiligen die Ausschreibungen Batteriespeicher und andere Flexibilitätsoptionen, obwohl diese in vielen Fällen günstiger sein könnten als neue Gaskraftwerke. Die EU verlange bei staatlichen Fördermechanismen jedoch grundsätzlich Technologieoffenheit.
Darüber hinaus kritisiert der Verband die Annahmen zu Kosten und Marktmodellen. Diese würden teilweise deutlich von Auktionsergebnissen in anderen europäischen Staaten abweichen. Deshalb bestehe die Gefahr, dass die tatsächlichen Kosten der geplanten Ausschreibungen unterschätzt würden.
Alternativer VorschlagDer BNE widerspricht zudem der Annahme, neue Kraftwerke könnten sich im bestehenden Strommarkt nicht ausreichend refinanzieren. Die Debatte konzentriere sich aus Sicht des Verbands zu stark auf wenige Hochpreisstunden am Spotmarkt. Tatsächlich würden Kraftwerke ihre Strommengen bereits Jahre im Voraus über den Terminmarkt verkaufen. Dadurch könnten Betreiber Einnahmen erzielen, auch wenn die Anlagen zum späteren Lieferzeitpunkt wegen hoher Einspeisung erneuerbarer Energien nur eingeschränkt genutzt würden.
Als Alternative zum Strom-VKG schlägt der Verband eine sogenannte Absicherungspflicht vor. Diese würde Stromlieferanten verpflichten, verkaufte Strommengen frühzeitig am Terminmarkt abzusichern. Laut BNE könnten dadurch Investitionssignale für neue steuerbare Kapazitäten entstehen, ohne dass staatliche Förderungen notwendig würden.
Klagen in VorbereitungNach Einschätzung des Verbands hätte ein solches Modell zudem europarechtliche Vorteile. Da keine staatlichen Subventionen flössen, wäre auch keine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU erforderlich. Der BNE verweist darauf, dass Speicherbetreiber und Kanzleien bereits rechtliche Schritte gegen das Strom-VKG vorbereiteten. Die daraus entstehenden Unsicherheiten könnten den Ausbau neuer steuerbarer Kapazitäten weiter verzögern.
BNE-Geschäftsführer Robert Busch warnt vor langfristigen Folgen des Vorhabens: „Das Strom-VKG und der anschließende Kapazitätsmarkt drohen zu einem dauerhaften Kostenrisiko für Industrie und Verbraucher zu werden.“ Wer an marktwirtschaftlichen Prinzipien festhalten wolle, könne „keinen solchen Subventionsmechanismus etablieren“. Die daraus entstehende „Sozialisierung der Risiken“ passe nicht zum ordnungspolitischen Anspruch des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE), urteilt Busch.
Die 149-seitige Studie
„Erforderlichkeit und Geeignetheit von Kapazitätsmechanismen“ lässt sich über die Internetseite von Connect Energy Economics downloaden.
Dienstag, 19.05.2026, 10:15 Uhr
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