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Die Klagewelle rollt an. Gegen einen Paragrafen, der zur Zurückstellung beantragter Windkraftanlagen in NRW führt, sind am OVG Münster bereits 20 Verfahren anhängig.
Die von Kritikern der NRW-Landesregierung prophezeiten Klagen gegen neue Windkraft-Regelungen laufen inzwischen am zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ein. Eine Sprecherin des OVG bezifferte auf Anfrage dieser Redaktion die Anzahl der Verfahren auf 20.
Die Fälle beziehen sich sämtlich auf einen neu geschaffenen Passus im Paragrafen 36 (Absatz 3) des Landesplanungsgesetzes. Er ermächtigt Genehmigungsbehörden, eingegangene Anträge für Windturbinen zurückzustellen, wenn sie die laufende Flächenausweisung im Zuge neuer Regionalplan-Aufstellungen erschweren (wir berichteten). Die Landesregierung hatte am 4. September von 81 ausgesetzten Genehmigungsverfahren gesprochen, etwa zehn weitere Anlagen seien in der Prüfung.
Insgesamt handelt es sich laut Angabe des OVG bei den eingereichten Klagen um etwa 20 auf Eis gelegte Anlagen, da einige Projekte gleich mehrere stillgelegte Turbinen umfassen. Damit ist bereits ein Viertel aller bisher zurückgestellten Anlagen ein Fall für das Gericht.
Mit ihren Klagen, so die OVG-Sprecherin, greifen die Projektierer neun Aussetzungsbescheide des Kreises Soest und einen des Hochsauerlandkreises an. Weil es sich um Klagen in der Hauptsache und parallel dazu im Eilverfahren handelt, sind zehn aufgehaltene Projekte also jeweils doppelt zu zählen (20 Verfahren).
Die von den Klagen betroffenen Turbinen sind somit sämtlich im Regierungsbezirk Arnsberg angesiedelt, einer der sechs Planungsregionen NRWs. Das ist kein Wunder, denn Arnsberg hat bei 78 von 81 Rückstellungen aktuell am meisten von dem Rückstellungsparagrafen Gebrauch gemacht.
Im Wirtschaftsausschuss des Landtags am 4. September hatten die Oppositionsparteien SPD und FDP Ministerin Mona Neubaur (Grüne) für den Paragrafen scharf angegriffen. Er sei ein handwerklicher Fehler, der den Windkraftausbau bremsen werde. Ähnlich protestierte der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) als Branchenverband gegen die Regelung.
Klagen seien die logische Folge, hieß es von allen Seiten. Die ersten Fälle beschäftigen nun das OVG. Wie schnell das Gericht die Eilverfahren behandelt, sei noch nicht abzusehen, so das OVG. Bekommen die Kläger darin Recht, ist das Genehmigungsverfahren umgehend fortzuführen. Andernfalls ist eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.
Freitag, 6.09.2024, 16:33 Uhr
Volker Stephan
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