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Energie & Management > Stromnetz - Kein vorzeitiger Einspruch gegen Netzausbau möglich
Erdkabelverlegung für das Nordlink-Projekt. Bild: Tennet
Stromnetz

Kein vorzeitiger Einspruch gegen Netzausbau möglich

Das Bundesverwaltungsgericht hat grundsätzliche Bestimmungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) bestätigt. Es ging um eine Klage gegen die Südostlink-Stromtrasse.
Speziell richtete sich die Beschwerde gegen den Passus, dass Rechtsmittel erst ganz am Ende des Planungs- und Genehmigungsprozesses eingelegt werden können. Sie bleiben damit – wie im Nabeg vorgesehen – zwar möglich, aber erst nach Vorliegen des abschließenden Planfeststellungsbeschlusses für ein Projekt. Der Eilantrag war bereits im April abgewiesen worden, jetzt folgte die Begründung.

Das Nabeg legt ein zweistufiges Genehmigungsverfahren für Netzausbauprojekte fest. Im ersten Schritt (Bundesfachplanung) entscheidet die Genehmigungsbehörde über einen Korridor (§ 12). Im zweiten Verfahrensschritt (Planfeststellungsverfahren) wird der grundstücksscharfe Trassenverlauf innerhalb des Korridors genehmigt. Um den Netzausbau zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens eine gerichtliche Ãœberprüfung stattfinden kann.

Anlass für den jetzt ergangenen Gerichtsbeschluss war eine im Dezember 2019 eingereichte Klage gegen eine Entscheidung bei der Bundesfachplanung nach § 12 zu einem Abschnitt des Gleichstromvorhabens Südostlink in Bayern. Ergänzend zur Klage hatten die Klägerinnen und Kläger auch einen Eilantrag auf Planungsstopp gestellt.

Die Entscheidung des Gerichts hat Bedeutung über die konkret beklagte Behördenentscheidung hinaus, da das Nabeg die Grundlage für Planung und Genehmigung der Bundesländer übergreifenden Aus- und Umbauvorhaben im Übertragungsnetz ist. Ziel ist es, damit den Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen.

Das Südostlink-Vorhaben soll Windkraftstrom aus Sachsen-Anhalt nach Landshut (Bayern) bringen, wo Ende kommenden Jahres das Atomkraftwerk Isar abgeschaltet wird. Die Leitung wird als Erdkabel verlegt und hat nach neuesten Planungen eine Kapazität von 4.000 MW.

Freitag, 14.05.2021, 15:08 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Stromnetz - Kein vorzeitiger Einspruch gegen Netzausbau möglich
Erdkabelverlegung für das Nordlink-Projekt. Bild: Tennet
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Kein vorzeitiger Einspruch gegen Netzausbau möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat grundsätzliche Bestimmungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) bestätigt. Es ging um eine Klage gegen die Südostlink-Stromtrasse.
Speziell richtete sich die Beschwerde gegen den Passus, dass Rechtsmittel erst ganz am Ende des Planungs- und Genehmigungsprozesses eingelegt werden können. Sie bleiben damit – wie im Nabeg vorgesehen – zwar möglich, aber erst nach Vorliegen des abschließenden Planfeststellungsbeschlusses für ein Projekt. Der Eilantrag war bereits im April abgewiesen worden, jetzt folgte die Begründung.

Das Nabeg legt ein zweistufiges Genehmigungsverfahren für Netzausbauprojekte fest. Im ersten Schritt (Bundesfachplanung) entscheidet die Genehmigungsbehörde über einen Korridor (§ 12). Im zweiten Verfahrensschritt (Planfeststellungsverfahren) wird der grundstücksscharfe Trassenverlauf innerhalb des Korridors genehmigt. Um den Netzausbau zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens eine gerichtliche Ãœberprüfung stattfinden kann.

Anlass für den jetzt ergangenen Gerichtsbeschluss war eine im Dezember 2019 eingereichte Klage gegen eine Entscheidung bei der Bundesfachplanung nach § 12 zu einem Abschnitt des Gleichstromvorhabens Südostlink in Bayern. Ergänzend zur Klage hatten die Klägerinnen und Kläger auch einen Eilantrag auf Planungsstopp gestellt.

Die Entscheidung des Gerichts hat Bedeutung über die konkret beklagte Behördenentscheidung hinaus, da das Nabeg die Grundlage für Planung und Genehmigung der Bundesländer übergreifenden Aus- und Umbauvorhaben im Übertragungsnetz ist. Ziel ist es, damit den Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen.

Das Südostlink-Vorhaben soll Windkraftstrom aus Sachsen-Anhalt nach Landshut (Bayern) bringen, wo Ende kommenden Jahres das Atomkraftwerk Isar abgeschaltet wird. Die Leitung wird als Erdkabel verlegt und hat nach neuesten Planungen eine Kapazität von 4.000 MW.

Freitag, 14.05.2021, 15:08 Uhr
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