Das Bundeskartellamt hat der Frankfurter Mainvoa AG untersagt, eine 17,5-prozentige Beteiligung an der Aschaffenburger Versorgungs GmbH zu übernehmen.
Nach Ansicht der Behörde sei selbst bei einer Minderheitsbeteiligung unter 25 % davon auszugehen, dass der Einstieg in Aschaffenburg die marktbeherrschende Stellung der Mainova sowohl im regionalen als auch lokalen Gasmarkt verstärken würde. Mit der Entscheidung setze das Bundeskartellamt seine Linie fort, die Energiemärkte offen zu halten. Damit soll „weiteren Markt-Verschließungseffekten
Dienstag, 27.07.2004, 14:31 Uhr
Andreas Kögler
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