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Energie & Management > Regulierung - Kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich
Quelle: Fotolia / visdia
Regulierung

Kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich

Die Bundesnetzagentur ordnet im Jahr 2026 erneut kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) an.
Bis zum Stichtag 1. September 2026 sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird. Daher stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein zusätzlicher Verbotseingriff nicht mehr nötig ist.Seit Beginn des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) ist bereits zum dritten

Dienstag, 1.09.2026, 11:08 Uhr
Susanne Harmsen
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Kein Kohleverfeuerungsverbot erforderlich
Die Bundesnetzagentur ordnet im Jahr 2026 erneut kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) an.
Bis zum Stichtag 1. September 2026 sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird. Daher stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein zusätzlicher Verbotseingriff nicht mehr nötig ist.Seit Beginn des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) ist bereits zum dritten

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