Bild: Bundeskartellamt
Wegen Kundenschutzabsprachen bei Serviceleistungen für Wärmetauscher in Kraftwerken hat das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von 1,89 Mio. Euro gegen die Alstom Power Energy Recovery GmbH verhängt.
Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache war neben der Alstom Power Energy Recovery GmbH die Balcke-Dürr GmbH. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrages der Balcke-Dürr GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde. „Gegenstand der geahndeten Absprache zwischen Alstom und Balcke-Dürr war es,
Freitag, 4.07.2014, 12:31 Uhr
Andreas Kögler
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