Das Bundeskartellamt hat heute in einem Diskussionspapier seine ablehnende Position gegenüber langfristigen Gaslieferverträgen zwischen Ferngasversorgern und Stadtwerken präzisiert.
Auch die langfristige vertragliche Bindung kommunaler und regionaler Energieversorger an Ferngasunternehmen habe bislang eine wettbewerbliche Öffnung der Gasmärkte verhindert, so die Analyse des Kartellamts. Der Wettbewerb auf dem Gassektor komme auch im siebten Jahr nach der Liberalisierung nur schleppend voran. „Die Liberalisierung wird nur dann zum Erfolg führen, wenn erstens ein effektiv
Freitag, 28.01.2005, 15:32 Uhr
Peter Focht
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