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Mehrbelastung für Mietende, Änderungen bei Preisklauseln, Beschränkung des Sonderkündigungsrechts – die Eckpunkte des Wärmenetzpakets stoßen auf unterschiedliche Resonanz.
„Er will ja hoch hinaus!“, soll Friedrich der Große zum Bauherren von Schloss Neuhardenberg gesagt haben. Dem König sollen dessen Baupläne prahlerisch erschienen sein, der Bauherr beließ es daraufhin bei einem eingeschossigen Gebäude. Hoch hinaus in dem Brandenburger Idyll wollte auch die Bundesregierung. „Unser Land hat große Potenziale“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der Presse am 26. August. Großes Potenzial für die Energiewirtschaft steckt in der Fernwärme, deren Ausbau die Regierung mit dem Wärmenetzpaket voranbringen will. Die Eckpunkte dafür hat das Kabinett nun beschlossen.
Aus der Branche kommt Zustimmung und Kritik. Die geplante Reform verbessere die Bedingungen für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze für die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und greife zentrale Forderungen der kommunalen Energiewirtschaft auf, kommentiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Kabinettsbeschluss. „Mit den Plänen kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen. Die Bundesregierung löst jahrelange Blockaden, was allein schon ein großer Erfolg ist und allerhöchste Zeit war“, wird VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Mitteilung zitiert. Das angekündigte Wärmenetzgesetz zur Modernisierung des Rechtsrahmens für die leitungsgebundene Wärmeversorgung gelte es, nun „schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“. Doch den Plänen der Regierung zu einer erweiterten Preisaufsicht attestiert der VKU-Chef „einen bitteren Beigeschmack“.
Preisanpassungsrecht für Fernwärmeversorger sieht VKU positiv
Positiv bewertet der VKU das vorgesehene Preisanpassungsrecht für Fernwärmeversorger. „Durch den Umbau der Fernwärme zu Klimaneutralität verändern sich die Kostenstrukturen erheblich, weil wir schlicht mehr in maßgeschneiderte Anlagen und Bohrungen investieren müssen. Fernwärmepreise müssen diese Veränderungen sachgerecht abbilden können“, so Liebing. Positiv sieht er auch die Entscheidung zum Kostenneutralitätsgebot. Die bisherige Regelung habe die Umstellung von Mietshäusern auf Fernwärme seit 13 Jahren zum Erliegen gebracht und Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze entscheidend ausgebremst. Der „Mietenkompromiss bei der Wärmepumpe wird auf die Fernwärme ausgeweitet“, kommentiert der VKU den geplanten Aufschlag von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche.
Kritisch dagegen sieht die Stadtwerke-Organisation, dass die bisherige Preisaufsicht durch die Kartellbehörden durch eine zusätzliche Bundesbehörde verstärkt werden soll. Das führt aus ihrer Sicht zu deutlich mehr Bürokratie. Nicht anfreunden kann sich der VKU zudem mit einer freiwilligen Option für eine Preisgenehmigung vorab. „Das gut gemeinte Angebot der Bundesregierung an die Versorger könnte zu einer ex-ante-Genehmigungspflicht durch die Hintertür werden. Skeptisch zeigt sich der Verband auch im Hinblick auf zusätzliche Meldepflichten durch eine neue staatliche Preistransparenzplattform.
Auch der Fernwärmeverband AGFW stimmt dem Papier grundsätzlich zu. „Dass nun endlich wichtige Themen wie die Anpassung der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung in den politischen Fokus zu rücken, ist für die Unternehmen ein sehr wichtiges Signal“, äußert AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. Entscheidend sei, dass die Wärmewende von der Bundesregierung auch weiterhin mit hoher Priorität behandelt werde.
AGFW sieht zusätzliche Preiskontrollen kritisch
Mit gemischten Gefühlen blickt man beim AGFW auf die neuen Pflichtvorgaben für Versorger. „Zusätzliche Preiskontrollen und weitere neue Vorgaben dürfen die Wärmewende nicht ausbremsen. Damit wir hier auf dem eingeschlagenen Weg nicht den Drive verlieren, muss eine Preiskontrolle möglichst bürokratiearm gestaltet werden“, fordert Mattat. Kritik übt der Verband daran, dass auch in den heute vorgestellten Eckpunkten keine gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) enthalten ist.
Aus Sicht des Verbandes für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting (Vedec), enthält das Eckpunktepapier wichtige Ansätze, um die Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung weiterzuentwickeln. Insbesondere die Berücksichtigung kleiner Wärmenetze, der Investitionsschutz und die Weiterentwicklung der Kostenneutralität seien für die Contracting-Branche von Bedeutung, heißt es.
Besonderes Augenmerk wirft der Vedec auf die Ausgestaltung der Übergangsregelungen. „Wir halten weiterhin an einem umfassenden Bestandsschutz für bereits abgeschlossene Verträge fest. Das ist sowohl aus Verbraucher- als auch aus Versorgersicht notwendig, um Unsicherheiten und einen unnötig hohen Bürokratieaufwand zu vermeiden“, erklärt Verbandsvorstand Tobias Dworschak. (mf)
Mittwoch, 26.08.2026, 17:55 Uhr
Manfred Fischer
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