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Anfang März dieses Jahres geriet die Regelung der Stromnetzentgeltverordnung, nach der stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten befreit werden können, aus verschiedenen Richtungen unter enormen Beschuss. Die Konsequenzen für die Betroffenen erläutern Burghard Hildebrandt und Ulrich Soltész*.
Seit August 2011 können stromintensive Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV von der Zahlung von Netzentgelten befreit werden. Ziel dieser Regelung ist es, Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu reduzieren. Bis August 2011 war lediglich eine Reduzierung der Netzentgelte möglich.
Von dieser Befreiungsmöglichkeit wurde mittlerweile rege Gebrauch gemacht: Die für
Montag, 15.04.2013, 09:13 Uhr
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