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BHKW oder Photovoltaikanlagen in Wohngebäuden sind wirtschaftlich besonders attraktiv, wenn der erzeugte Strom direkt an die Hausbewohner geliefert wird. Was bisher nur in Einzelfällen realisiert wurde, soll nun mit Hilfe von Dienstleistern zum Standard werden.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die direkte Stromlieferung an Mieter sind geregelt, die ökonomischen Vorteile deutlich: Die Elektroleitungen im Haus, über die der auf dem Dach von einer Photovoltaikanlage oder im Keller von einem Mini-BHKW erzeugte Strom zu den Verbrauchern transportiert wird, sind nämlich rechtlich kein Netz, sondern eine Kundenanlage. Für den über das Hausnetz verteilten Str
Freitag, 3.01.2014, 09:49 Uhr
Jan Mühlstein
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