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Nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der Energie-Control Austria (E-Control) bescheinigt, von den Stromversorgern Angaben über Lieferungen an Kunden, diesbezügliche Mengen und Preise, ihre Strombeschaffungskosten sowie ihre Produkte für Kunden verlangen zu dürfen.
Nachdem die E-Control die Versorger im August 2011 vergeblich zur Übermittlung der entsprechenden Daten aufgefordert hatte, wiederholte sie ihr Begehren mittels Bescheiden. Gegen diese wiederum erhoben die Versorger Beschwerde beim VfGH, der sie zurückwies und an den VwGH übermittelte.Dieser stimmte der E-Control in einem Ende vergangener Woche ergangenen Erkenntnis weitgehend zu. Das Bege
Mittwoch, 16.10.2013, 17:20 Uhr
Klaus Fischer
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