Stefan Albrecht (Bundesnetzagentur) auf der 20. Regulierungskonferenz des AKRegTP. Quelle: Susanne Harmsen
Auf der 20. Regulierungskonferenz des Arbeitskreises Regulierung (AKRegTP) in Berlin wurden die neuen Regelungen für den Netzausbau und seine Finanzierung kontrovers diskutiert.
Auf der Regulierungskonferenz des Arbeitskreises Regulierung (AKRegTP) der Energiekanzlei Becker Büttner Held (BBH) am 19. Mai sprach Stefan Albrecht, Referatsleiter Netzentgelte Elektrizität bei der Bundesnetzagentur, über die Herausforderungen für neue Verfahren zur Vergabe von Netzanschlüssen und die Finanzierung der Kosten.
Hintergrund ist der starke Ausbau erneuerbarer Energien zur Ablösung fossiler Brennstoffe. Allein im Übertragungsnetz entstehe dadurch ein Investitionsbedarf von rund 400 Milliarden Euro. Hinzu kämen nach aktuellen Schätzungen weitere 207 Milliarden Euro für die Verteilnetze. Besonders die hohe Zahl neuer Netzanschlussbegehren überfordere zunehmend die bestehenden Prozesse.
Der größte Handlungsdruck liege derzeit auf Ebene der Verteilnetzbetreiber. Netzbetreiber benötigten einen besseren Überblick über freie Kapazitäten und müssten Anschlussverfahren stärker digitalisieren und standardisieren, sagte Albrecht.
Neue Netzanschlussverfahren
Das bislang häufig genutzte Prinzip „First come, first served“ sei nicht mehr zwingend angemessen. Netzbetreiber hätten deshalb ein Reifegradverfahren vorgeschlagen. Dabei würden Projekte bevorzugt behandelt, deren Umsetzung als besonders wahrscheinlich gilt. Laut Albrecht seien daneben auch andere diskriminierungsfreie Verfahren denkbar. Als Beispiele nannte er Repartierungsverfahren oder flexible Netzanschlusskapazitäten.
Flexible Anschlüsse nutzten die Tatsache, dass Speicher Strom zeitversetzt einspeisen könnten und Wind- sowie PV-Anlagen nicht dauerhaft gleichzeitig Leistung bereitstellen. Dafür müssten jedoch zunächst einheitliche Standards und Regeln geschaffen werden, erläuterte Albrecht. Parallel arbeite das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) an einem Netzpaket. Dieses solle unter anderem den regionalen Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen steuern und Beteiligungen von Nutzern an Netzausbaukosten regeln.
NEST-Prozess
Neben dem Netzausbau steht derzeit auch die Weiterentwicklung der Regulierungssystematik im Fokus der Behörde. Im NEST-Prozess will die Bundesnetzagentur die Entgeltregulierung vereinfachen und gleichzeitig Anreize für Investitionen erhalten. Künftig sollen dabei auch Kriterien wie Energiewendekompetenz und Digitalisierung berücksichtigt werden. Eine direkte finanzielle Bewertung dieser Kennzahlen sei im aktuellen Entwurf allerdings noch nicht vorgesehen, sagte Albrecht.
Auch die Eigenkapitalverzinsung soll angepasst werden. Vorgesehen ist laut Bundesnetzagentur ein jährlich angepasster Eigenkapitalzins auf Basis der Entwicklungen an den Finanzmärkten. Grundlage der geplanten WACC-Methode ist ein Verhältnis von 40 Prozent Eigenkapital zu 60 Prozent Fremdkapital. Konkrete Reihen für die Berechnung würden jedoch erst in Einzelentscheidungen festgelegt. Für die Gasnetze sei eine entsprechende Festlegung für 2026 geplant, kündigte er an.
AgNES in Arbeit
Zudem arbeitet die Behörde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an einer Anpassung des Netzentgeltsystems AgNES. Hintergrund sind steigende Netzengpasskosten und die zunehmende Eigenerzeugung von Strom. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur zahlen Prosumer im heutigen System teilweise geringere Netzentgelte, obwohl sie weiterhin auf die Netzinfrastruktur angewiesen seien. Dadurch würden Kosten zunehmend auf klassische Verbraucher verlagert.
Die Behörde verfolgt deshalb laut Albrecht mehrere Ziele bis 2029. Netzkosten sollen stärker verursachungsgerecht verteilt werden. Gleichzeitig sollen Preissignale Netzengpässe sichtbar machen und Flexibilitäten wie Speicher oder Demand-Response-Anwendungen gezielt unterstützen.
Harsche Kritik vom VKU
Kritik an den Reformplänen kam vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Sein Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte auf der Konferenz, die Vielzahl regulatorischer Änderungen treffe die Branche in einer Phase ohnehin hoher Transformationsanforderungen. „Es bleibt kein Stein auf dem anderen“, sagte Liebing.
Aus Sicht der Rechtsprechung berichtete Anne-Christin Frister, Vorsitzende Richterin des Kartellsenats des OLG Düsseldorf, dass bereits über 700 Klagen gegen die neuen Festlegungen anhängig seien, die derzeit versucht werden, in Musterverfahren zusammenzuführen, um sie rasch zu klären.
Besonders kritisch bewertet der VKU den NEST-Prozess. „Ein investitionsfreundliches Klima wird damit nicht geschaffen“, meinte Liebing. Netzbetreiber würden strukturell und finanziell schlechter gestellt. Scharfe Kritik äußerte Liebing außerdem an rückwirkenden Regelungen wie der Abschaffung von Netzgebühren für Speicher. Solche Eingriffe zerstörten aus Sicht des VKU das Vertrauen in staatliche Rahmenbedingungen und könnten dringend benötigte Investitionen verhindern, warnte er.
Dienstag, 19.05.2026, 13:31 Uhr
Susanne Harmsen
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