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Energie & Management > Wärme - Großstädte legen Wärmepläne fristgerecht vor
Quelle: Shutterstock
Wärme

Großstädte legen Wärmepläne fristgerecht vor

Alle deutschen Großstädte haben ihre kommunalen Wärmepläne rechtzeitig veröffentlicht oder stehen kurz davor. Verbände drängen nun unter anderem auf ein gesetzliches Wärmepaket.
Die rund 80 deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben die gesetzliche Frist für die kommunale Wärmeplanung eingehalten. Nach Angaben des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle haben alle Großstädte ihre Wärmepläne veröffentlicht oder stehen kurz vor der Veröffentlichung. Die Frist lief bis zum 30. Juni 2026.

Laut dem KWW können Bürgerinnen und Bürger die Wärmepläne in der Regel online einsehen. Viele Kommunen ergänzen die Unterlagen demnach durch Informationsveranstaltungen oder Ansprechpartner für Rückfragen. Die Pläne zeigen unter anderem, welche klimafreundliche Wärmeversorgung in einzelnen Stadtquartieren vorgesehen ist und wo beispielsweise Wärmenetze ausgebaut werden sollen.

Das KWW ist Teil der Deutschen Energie-Agentur (Dena) mit Sitz in Berlin. Nach seinen Angaben arbeiten auch zahlreiche kleinere und mittlere Kommunen bereits an ihrer Wärmeplanung oder haben diese abgeschlossen. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern endet die gesetzliche Frist erst am 30. Juni 2028.

7.000 Wärmepläne in Arbeit

In Deutschland gibt es nach Angaben des KWW rund 10.700 Kommunen. Weil mehrere Gemeinden gemeinsame Planungen erstellen können, rechnet das Kompetenzzentrum mit insgesamt etwa 7.000 Wärmeplänen. Die Daten sollen im kommenden Jahr bundesweit zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die kommunale Wärmeplanung gilt als Grundlage für den Umbau der Wärmeversorgung. Nach den gesetzlichen Klimazielen soll die Wärmeversorgung bis 2045 weitgehend ohne Erdgas und Heizöl auskommen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den fristgerechten Abschluss der Wärmepläne in den Großstädten. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, die Energieversorger hätten die Kommunen bei der Erstellung der Pläne unterstützt. Nun müsse der Schwerpunkt auf die Umsetzung gelegt werden.

Die Forderungen des BDEW, des Städtetags und des VKU

Nach Auffassung des BDEW benötigt die Wärmewende dafür einen verlässlichen politischen und regulatorischen Rahmen. Der Verband fordert unter anderem ein Wärmenetzpaket, langfristige Förderprogramme sowie eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Ziel müsse es sein, die kommunale Wärmeplanung stärker mit den Ausbauplänen für Strom-, Gas-, Wasserstoff- und Wärmenetze zu verzahnen.

Ähnliche Forderungen erheben unabhängig davon der Deutsche Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Beide Organisationen warnen, dass die von der Bundesregierung geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Grundlagen vieler bereits erarbeiteter Wärmepläne verändern könnte.

Nach Angaben des VKU sieht knapp jedes dritte befragte Stadtwerk Überprüfungsbedarf, falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundlegend ändern. Rund 71 Prozent der befragten Unternehmen halten ihre kommunalen Wärmepläne dagegen auch unter veränderten Vorgaben für belastbar.

„Wärme muss bezahlbar bleiben“

Auch Städtetag und VKU fordern die Bundesregierung auf, noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen ein umfassendes Wärmepaket vorzulegen. Dieses müsse nach ihrer Einschätzung verlässliche Regelungen für den Ausbau der Wärmenetze sowie langfristig gesicherte Förderprogramme umfassen. Beide Verbände betonen, dass die kommunalen Wärmepläne nur dann Wirkung entfalten könnten, wenn anschließend ausreichend Investitionen in die notwendige Infrastruktur möglich seien.

„Neben dem GModG gibt es etwa noch keine Biomethanstrategie, die klärt, woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen“, kritisiert VKU-Chef Ingbert Liebing. Auch fehle noch immer eine Novelle der AVB-Fernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung.

Zudem wanke die Förderkulisse, weil noch immer eine Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) aussteht und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) bisher weder gesetzlich verankert noch aufgestockt wurde. „Die Wärmewende muss bezahlbar sein, damit sie gelingt“, mahnen beide Verbände.

Dienstag, 30.06.2026, 15:00 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wärme - Großstädte legen Wärmepläne fristgerecht vor
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Großstädte legen Wärmepläne fristgerecht vor
Alle deutschen Großstädte haben ihre kommunalen Wärmepläne rechtzeitig veröffentlicht oder stehen kurz davor. Verbände drängen nun unter anderem auf ein gesetzliches Wärmepaket.
Die rund 80 deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben die gesetzliche Frist für die kommunale Wärmeplanung eingehalten. Nach Angaben des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle haben alle Großstädte ihre Wärmepläne veröffentlicht oder stehen kurz vor der Veröffentlichung. Die Frist lief bis zum 30. Juni 2026.

Laut dem KWW können Bürgerinnen und Bürger die Wärmepläne in der Regel online einsehen. Viele Kommunen ergänzen die Unterlagen demnach durch Informationsveranstaltungen oder Ansprechpartner für Rückfragen. Die Pläne zeigen unter anderem, welche klimafreundliche Wärmeversorgung in einzelnen Stadtquartieren vorgesehen ist und wo beispielsweise Wärmenetze ausgebaut werden sollen.

Das KWW ist Teil der Deutschen Energie-Agentur (Dena) mit Sitz in Berlin. Nach seinen Angaben arbeiten auch zahlreiche kleinere und mittlere Kommunen bereits an ihrer Wärmeplanung oder haben diese abgeschlossen. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern endet die gesetzliche Frist erst am 30. Juni 2028.

7.000 Wärmepläne in Arbeit

In Deutschland gibt es nach Angaben des KWW rund 10.700 Kommunen. Weil mehrere Gemeinden gemeinsame Planungen erstellen können, rechnet das Kompetenzzentrum mit insgesamt etwa 7.000 Wärmeplänen. Die Daten sollen im kommenden Jahr bundesweit zusammengeführt und ausgewertet werden.
Die kommunale Wärmeplanung gilt als Grundlage für den Umbau der Wärmeversorgung. Nach den gesetzlichen Klimazielen soll die Wärmeversorgung bis 2045 weitgehend ohne Erdgas und Heizöl auskommen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den fristgerechten Abschluss der Wärmepläne in den Großstädten. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, die Energieversorger hätten die Kommunen bei der Erstellung der Pläne unterstützt. Nun müsse der Schwerpunkt auf die Umsetzung gelegt werden.

Die Forderungen des BDEW, des Städtetags und des VKU

Nach Auffassung des BDEW benötigt die Wärmewende dafür einen verlässlichen politischen und regulatorischen Rahmen. Der Verband fordert unter anderem ein Wärmenetzpaket, langfristige Förderprogramme sowie eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Ziel müsse es sein, die kommunale Wärmeplanung stärker mit den Ausbauplänen für Strom-, Gas-, Wasserstoff- und Wärmenetze zu verzahnen.

Ähnliche Forderungen erheben unabhängig davon der Deutsche Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Beide Organisationen warnen, dass die von der Bundesregierung geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Grundlagen vieler bereits erarbeiteter Wärmepläne verändern könnte.

Nach Angaben des VKU sieht knapp jedes dritte befragte Stadtwerk Überprüfungsbedarf, falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundlegend ändern. Rund 71 Prozent der befragten Unternehmen halten ihre kommunalen Wärmepläne dagegen auch unter veränderten Vorgaben für belastbar.

„Wärme muss bezahlbar bleiben“

Auch Städtetag und VKU fordern die Bundesregierung auf, noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen ein umfassendes Wärmepaket vorzulegen. Dieses müsse nach ihrer Einschätzung verlässliche Regelungen für den Ausbau der Wärmenetze sowie langfristig gesicherte Förderprogramme umfassen. Beide Verbände betonen, dass die kommunalen Wärmepläne nur dann Wirkung entfalten könnten, wenn anschließend ausreichend Investitionen in die notwendige Infrastruktur möglich seien.

„Neben dem GModG gibt es etwa noch keine Biomethanstrategie, die klärt, woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen“, kritisiert VKU-Chef Ingbert Liebing. Auch fehle noch immer eine Novelle der AVB-Fernwärme-Verordnung und der Wärmelieferverordnung.

Zudem wanke die Förderkulisse, weil noch immer eine Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) aussteht und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) bisher weder gesetzlich verankert noch aufgestockt wurde. „Die Wärmewende muss bezahlbar sein, damit sie gelingt“, mahnen beide Verbände.

Dienstag, 30.06.2026, 15:00 Uhr
Susanne Harmsen

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